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Eidgenössische Volksinitiative 'Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)' / Impacts / Zugang zu Information, Kommunikation und Verwaltungsleistungen (Gebärdensprache, Leichte Sprache, digitale Barrierefreiheit)

Umsetzung & Rechtssicherheit

Zugang zu Information, Kommunikation und Verwaltungsleistungen (Gebärdensprache, Leichte Sprache, digitale Barrierefreiheit)

first-orderqualitative only↑ risesreversibleGehörlose und hörbehinderte Personen, blinde und sehbehinderte Personen, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen; Bundes-, Kantons- und Gemeindeverwaltungen

Gleichberechtigte Teilhabe setzt Zugang zu Information voraus: Dolmetschdienste in Gebärdensprache, Untertitelung, Leichte Sprache, barrierefreie Websites und Formulare von Behörden, Gerichten und Spitälern. Die Gebärdensprachen sind heute in der Bundesverfassung nicht anerkannt; ein Gleichstellungsanspruch könnte den Anspruch auf Dolmetschleistungen über die heute eng begrenzten IV-Kontingente hinaus erweitern und Behörden zu durchgehend barrierefreier Kommunikation verpflichten. Der Aufwand liegt bei der Verwaltung und bei Anbietern öffentlicher Dienste, der Nutzen bei einer Gruppe, die heute von vielen Verfahren faktisch ausgeschlossen bleibt.

German only

Speaks for acceptingSupporters' view

Kommunikationsbarrieren betreffen andere Personengruppen als Wohnen und Arbeit und verursachen andere Kosten; die Liste bildet derzeit nur körperliche Mobilität und Betreuung ab.

1 source, checked by schwur.ch · Appraiser 02.10.2026

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Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) setzt die Beseitigung von Benachteiligungen in zentralen Bereichen um.

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This impact is described only qualitatively. What it is based on is shown on the right.

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Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) setzt die Beseitigung von Benachteiligungen in zentralen Bereichen um.

Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG), Bestimmungen zu Dienstleistungen und Information; IVG, Hilfsmittel- und Dolmetschleistungen

  • Fragment#1 · Passage, vom Gutachter zitiert
  • Versionretrieved 02.10.2026 · HTML · sha256 54ac3a…a5b949de
  • SourceBehindertengleichstellungsgesetz BehiG
  • PublisherEidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB)