Parliament / Business / 19.300
Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher
submitted on 07.01.2019 in the Frühjahrssession 2019First chamber: Council of StatesGeplant für die Schlussabstimmung (16.09.2026)
- LegislationAssigned by a rule: The business includes a federal act or a federal decree subject to referendum.
- Confederation and cantonsAssigned by a rule: A cantonal initiative: a canton turns to the Confederation.
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 10.03.2020Council of StatesKeine Folge gegeben
- 01.06.2021National CouncilFolge gegeben
- 16.12.2021Council of StatesFolge gegeben
- 20.12.2023Council of StatesFristverlängerung bis zur Wintersession 2025
- 13.03.2025Council of StatesBeschluss gemäss Entwurf
- 13.03.2025Council of StatesBeschluss gemäss Entwurf
- 02.03.2026National CouncilAbweichung
- 16.09.2026Council of StatesBeschluss gemäss Entwurf
Submitted text
Der Kantonsrat lädt die Bundesversammlung ein, das Schweizerische Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen von 30 Jahren auf unverjährbar angehoben wird.
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Reasons
Das Schweizerische Strafgesetz kannte ursprünglich die Unverjährbarkeit für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie qualifizierte terroristische Handlungen. Mit der Annahme der Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" sind seit dem Jahr 2008 ausserdem die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern und die Strafe für solche Taten unverjährbar. Gemäss den heute geltenden Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) verjähren Straftaten, die mit lebenslanger Haft geahndet werden, nach 30 Jahren.
Mit der Entwicklung von DNA-Analysen stehen den Ermittlungs- und Fahndungsbehörden technische Möglichkeiten zur Aufklärung von Straftaten zur Verfügung, die teilweise zu spektakulären Fahndungserfolgen geführt haben. DNA-Auswertungen können demnach auch lange nach der Straftat Beweise erbringen, die den Täter überführen können. Ausserdem kann aufgrund der Entwicklung von neuen forensischen Methoden und Instrumenten damit gerechnet werden, dass dank dieser Hilfsmittel vermehrt auch lange zurückliegende Taten aufgeklärt werden können, was allerdings durch die heute geltende Verjährungsfrist behindert werden könnte. Dementsprechend sollte das Strafgesetzbuch an die zeitgemässen Gegebenheiten angepasst werden, was nicht zuletzt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz stärken würde.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
