Parlament / Geschäfte / 19.300
Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher
eingereicht am 07.01.2019 in der Frühjahrssession 2019Erstrat: StänderatGeplant für die Schlussabstimmung (16.09.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Das Geschäft enthält ein Bundesgesetz oder einen Bundesbeschluss, der dem Referendum untersteht.
- Bund und KantoneZugeordnet nach Regel: Eine Standesinitiative: ein Kanton reicht beim Bund ein.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 10.03.2020StänderatKeine Folge gegeben
- 01.06.2021NationalratFolge gegeben
- 16.12.2021StänderatFolge gegeben
- 20.12.2023StänderatFristverlängerung bis zur Wintersession 2025
- 13.03.2025StänderatBeschluss gemäss Entwurf
- 13.03.2025StänderatBeschluss gemäss Entwurf
- 02.03.2026NationalratAbweichung
- 16.09.2026StänderatBeschluss gemäss Entwurf
Eingereichter Text
Der Kantonsrat lädt die Bundesversammlung ein, das Schweizerische Strafgesetzbuch dahingehend zu ändern, dass die Verjährungsfrist für lebenslange Strafen von 30 Jahren auf unverjährbar angehoben wird.
Begründung
Das Schweizerische Strafgesetz kannte ursprünglich die Unverjährbarkeit für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie qualifizierte terroristische Handlungen. Mit der Annahme der Volksinitiative "für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern" sind seit dem Jahr 2008 ausserdem die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern und die Strafe für solche Taten unverjährbar. Gemäss den heute geltenden Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) verjähren Straftaten, die mit lebenslanger Haft geahndet werden, nach 30 Jahren.
Mit der Entwicklung von DNA-Analysen stehen den Ermittlungs- und Fahndungsbehörden technische Möglichkeiten zur Aufklärung von Straftaten zur Verfügung, die teilweise zu spektakulären Fahndungserfolgen geführt haben. DNA-Auswertungen können demnach auch lange nach der Straftat Beweise erbringen, die den Täter überführen können. Ausserdem kann aufgrund der Entwicklung von neuen forensischen Methoden und Instrumenten damit gerechnet werden, dass dank dieser Hilfsmittel vermehrt auch lange zurückliegende Taten aufgeklärt werden können, was allerdings durch die heute geltende Verjährungsfrist behindert werden könnte. Dementsprechend sollte das Strafgesetzbuch an die zeitgemässen Gegebenheiten angepasst werden, was nicht zuletzt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz stärken würde.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
