Parliament / Business / 25.3411
Infrastrukturbauten ermöglichen
submitted on 21.03.2025 in the Frühjahrssession 2025First chamber: National CouncilZugewiesen an die behandelnde Kommission (26.03.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 20.06.2025CommitteeBekämpft. Diskussion verschoben
- 19.03.2026National CouncilAnnahme
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in der Raumplanungsverordnung so festzulegen, dass notwendige Infrastrukturbauten wie Luftwärmepumpen, Trafostationen oder Fernwärmeleitungen auch ausserhalb des Siedlungsgebietes und in Freihaltezonen sowie in NHG Gebieten möglich sind.
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Reasons
Nach dem Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet soll das Nichtbaugebiet von Überbauungen möglichst freigehalten werden. Mit dem Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das von den Schweizer Stimmberechtigten am 9. Juni 2024 angenommen wurde, sind gewisse Erleichterungen bei der Bewilligung von bestimmten Energieinfrastrukturen ausserhalb der Bauzonen eingeführt worden. So gelten beispielsweise Solaranlagen, die nicht von nationalem Interesse sind, in wenig empfindlichen oder in vorbelasteten Gebieten als standortgebunden. Gleiches sollte auch für andere Infrastrukturbauten wie zum Beispiel Luftwärmepumpen und Trafostationen insbesondere auch in NHG-Gebieten ausserhalb des Siedlungsgebietes gelten. Auch für Fernwärmeleitungen durch Freihaltezonen werden Bewilligungen in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt.
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
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The Federal Council's proposal
Annahme
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 19.09.2026. Raw data
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