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25.3411MotionUVEKoffen

Infrastrukturbauten ermöglichen

eingereicht am 21.03.2025 in der Frühjahrssession 2025Erstrat: NationalratZugewiesen an die behandelnde Kommission (26.03.2026)

UmweltEnergieRaumplanung und Wohnungswesen

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 20.06.2025KommissionBekämpft. Diskussion verschoben
  2. 19.03.2026NationalratAnnahme

Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in der Raumplanungsverordnung so festzulegen, dass notwendige Infrastrukturbauten wie Luftwärmepumpen, Trafostationen oder Fernwärmeleitungen auch ausserhalb des Siedlungsgebietes und in Freihaltezonen sowie in NHG Gebieten möglich sind.

Nach dem Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet soll das Nichtbaugebiet von Überbauungen möglichst freigehalten werden. Mit dem Bundesgesetz vom 29. September 2023 über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, das von den Schweizer Stimmberechtigten am 9. Juni 2024 angenommen wurde, sind gewisse Erleichterungen bei der Bewilligung von bestimmten Energieinfrastrukturen ausserhalb der Bauzonen eingeführt worden. So gelten beispielsweise Solaranlagen, die nicht von nationalem Interesse sind, in wenig empfindlichen oder in vorbelasteten Gebieten als standortgebunden. Gleiches sollte auch für andere Infrastrukturbauten wie zum Beispiel Luftwärmepumpen und Trafostationen insbesondere auch in NHG-Gebieten ausserhalb des Siedlungsgebietes gelten. Auch für Fernwärmeleitungen durch Freihaltezonen werden Bewilligungen in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.