Parliament / Business / 25.402
Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative
submitted on 31.01.2025 in the Frühjahrssession 2025First chamber: National CouncilErledigt (19.06.2026)
- LegislationAssigned by a rule: The business includes a federal act or a federal decree subject to referendum.
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 31.01.2025WBK-NBeschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
- 08.04.2025WBK-SZustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
- 11.12.2025National CouncilBeschluss abweichend vom Entwurf
- 03.06.2026Council of StatesAbweichung
- 09.06.2026National CouncilZustimmung
- 19.06.2026Council of StatesAnnahme in der Schlussabstimmung
- 19.06.2026National CouncilAblehnung in der Schlussabstimmung
Submitted text
Das Sprengstoffgesetz und gegebenenfalls weitere Erlasse werden gemäss folgenden Eckwerten ergänzt:
• Bei der Anwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken soll darauf geachtet werden, dass Menschen und Tiere nicht übermässig gefährdet werden und dass sie mit der Umwelt verträglich sind.
• Der Bund regelt die Bewilligung zum Erwerb und zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken, die übermässigen Lärm erzeugen.
• Die Bestimmungen betreffend Erwerbsschein und Ausweis werden dementsprechend angepasst.
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Reasons
Das Anliegen, Bevölkerung, Tiere und Natur vor den schädlichen Einflüssen von Feuerwerken zu schützen, unterstützen aktuell knapp 70% der Bevölkerung (gfs-Studie 2024). Ein Verbot, wie es die Feuerwerksinitiatve vorsieht, geht aber zu weit. Deswegen soll ein Indirekter Gegenvorschlag der Initiative gegenübergestellt werden, der auf Gesetzesebene die schädlichen Einflüsse minimiert.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 19.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
