Parlament / Geschäfte / 25.402
Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative
eingereicht am 31.01.2025 in der Frühjahrssession 2025Erstrat: NationalratErledigt (19.06.2026)
- GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Das Geschäft enthält ein Bundesgesetz oder einen Bundesbeschluss, der dem Referendum untersteht.
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 31.01.2025WBK-NBeschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
- 08.04.2025WBK-SZustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
- 11.12.2025NationalratBeschluss abweichend vom Entwurf
- 03.06.2026StänderatAbweichung
- 09.06.2026NationalratZustimmung
- 19.06.2026StänderatAnnahme in der Schlussabstimmung
- 19.06.2026NationalratAblehnung in der Schlussabstimmung
Eingereichter Text
Das Sprengstoffgesetz und gegebenenfalls weitere Erlasse werden gemäss folgenden Eckwerten ergänzt:
• Bei der Anwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken soll darauf geachtet werden, dass Menschen und Tiere nicht übermässig gefährdet werden und dass sie mit der Umwelt verträglich sind.
• Der Bund regelt die Bewilligung zum Erwerb und zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken, die übermässigen Lärm erzeugen.
• Die Bestimmungen betreffend Erwerbsschein und Ausweis werden dementsprechend angepasst.
Begründung
Das Anliegen, Bevölkerung, Tiere und Natur vor den schädlichen Einflüssen von Feuerwerken zu schützen, unterstützen aktuell knapp 70% der Bevölkerung (gfs-Studie 2024). Ein Verbot, wie es die Feuerwerksinitiatve vorsieht, geht aber zu weit. Deswegen soll ein Indirekter Gegenvorschlag der Initiative gegenübergestellt werden, der auf Gesetzesebene die schädlichen Einflüsse minimiert.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
