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25.402Parlamentarische InitiativeUVEKerledigt

Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative

eingereicht am 31.01.2025 in der Frühjahrssession 2025Erstrat: NationalratErledigt (19.06.2026)

Soziale FragenUmwelt

  • GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Das Geschäft enthält ein Bundesgesetz oder einen Bundesbeschluss, der dem Referendum untersteht.

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 31.01.2025WBK-NBeschluss, eine Initiative auszuarbeiten (Initiative der Kommission)
  2. 08.04.2025WBK-SZustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)
  3. 11.12.2025NationalratBeschluss abweichend vom Entwurf
  4. 03.06.2026StänderatAbweichung
  5. 09.06.2026NationalratZustimmung
  6. 19.06.2026StänderatAnnahme in der Schlussabstimmung
  7. 19.06.2026NationalratAblehnung in der Schlussabstimmung

Das Sprengstoffgesetz und gegebenenfalls weitere Erlasse werden gemäss folgenden Eckwerten ergänzt:

• Bei der Anwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken soll darauf geachtet werden, dass Menschen und Tiere nicht übermässig gefährdet werden und dass sie mit der Umwelt verträglich sind.

• Der Bund regelt die Bewilligung zum Erwerb und zur Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen zu Vergnügungszwecken, die übermässigen Lärm erzeugen.

• Die Bestimmungen betreffend Erwerbsschein und Ausweis werden dementsprechend angepasst.

Das Anliegen, Bevölkerung, Tiere und Natur vor den schädlichen Einflüssen von Feuerwerken zu schützen, unterstützen aktuell knapp 70% der Bevölkerung (gfs-Studie 2024). Ein Verbot, wie es die Feuerwerksinitiatve vorsieht, geht aber zu weit. Deswegen soll ein Indirekter Gegenvorschlag der Initiative gegenübergestellt werden, der auf Gesetzesebene die schädlichen Einflüsse minimiert.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.