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Parliament / Business / 26.4343

26.4343InterpellationEJPDpending

Eingezogene Vermögenswerte: Verwendung und Reformbedarf

submitted on 30.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (30.09.2026)

SicherheitspolitikFinanzwesenInternationales Recht

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

No decision by a chamber or a committee yet.

1. Welche Vermögenswerte wurden seit 2015 jährlich von Bundes- und, soweit verfügbar, kantonalen Behörden vorläufig sichergestellt oder beschlagnahmt und welche rechtskräftig eingezogen? Bitte nach Deliktsbereich und zuständiger Behörde ausweisen.

2. Welche Beträge wurden im selben Zeitraum nach dem TEVG innerstaatlich geteilt? Welche Anteile gingen an den Bund, Kantone oder Gemeinden?

3. Welche Beträge wurden im Rahmen internationaler Teilung oder Rückerstattung an ausländische Staaten, die Schweiz oder Geschädigte übertragen?

4. Wie werden die dem Bund zufallenden Nettoerträge verbucht und verwendet? Bestehen direkte oder indirekte Zweckbindungen?

5. Welche Kantone kennen eine Zweckbindung eingezogener Vermögenswerte? Wie hoch waren deren Zuflüsse seit 2015 und für welche Zwecke wurden sie verwendet?

6. Wie beurteilt der Bundesrat ausländische Modelle, insbesondere den luxemburgischen Fonds zur Bekämpfung bestimmter Kriminalitätsformen und das britische Asset Recovery Incentivisation Scheme? Welche Elemente wären mit Schweizer Recht und internationalen Verpflichtungen vereinbar?

7. Ist der Bundesrat bereit, eine begrenzte Zweckbindung des Bundesanteils zu prüfen? Wenn nein, weshalb?

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Einziehung von Vermögenswerten entzieht kriminellen Netzwerken ihre finanzielle Basis. Das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (TEVG) regelt die Teilung ab 100 000 Franken, aber keine Zweckbindung.

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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 26.10.2026. Raw data

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