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26.4343InterpellationEJPDoffen

Eingezogene Vermögenswerte: Verwendung und Reformbedarf

eingereicht am 30.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (30.09.2026)

SicherheitspolitikFinanzwesenInternationales Recht

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.

1. Welche Vermögenswerte wurden seit 2015 jährlich von Bundes- und, soweit verfügbar, kantonalen Behörden vorläufig sichergestellt oder beschlagnahmt und welche rechtskräftig eingezogen? Bitte nach Deliktsbereich und zuständiger Behörde ausweisen.

2. Welche Beträge wurden im selben Zeitraum nach dem TEVG innerstaatlich geteilt? Welche Anteile gingen an den Bund, Kantone oder Gemeinden?

3. Welche Beträge wurden im Rahmen internationaler Teilung oder Rückerstattung an ausländische Staaten, die Schweiz oder Geschädigte übertragen?

4. Wie werden die dem Bund zufallenden Nettoerträge verbucht und verwendet? Bestehen direkte oder indirekte Zweckbindungen?

5. Welche Kantone kennen eine Zweckbindung eingezogener Vermögenswerte? Wie hoch waren deren Zuflüsse seit 2015 und für welche Zwecke wurden sie verwendet?

6. Wie beurteilt der Bundesrat ausländische Modelle, insbesondere den luxemburgischen Fonds zur Bekämpfung bestimmter Kriminalitätsformen und das britische Asset Recovery Incentivisation Scheme? Welche Elemente wären mit Schweizer Recht und internationalen Verpflichtungen vereinbar?

7. Ist der Bundesrat bereit, eine begrenzte Zweckbindung des Bundesanteils zu prüfen? Wenn nein, weshalb?

Einziehung von Vermögenswerten entzieht kriminellen Netzwerken ihre finanzielle Basis. Das Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte (TEVG) regelt die Teilung ab 100 000 Franken, aber keine Zweckbindung.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 26.10.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.