Parliament / Business / 26.4494
Fragwürdige Finanzierung von Abstimmungskampagnen durch Unternehmen mit staatlicher Beteiligung verbieten
submitted on 01.10.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilEingereicht (01.10.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
No decision by a chamber or a committee yet.
Submitted text
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen – insbesondere das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) – so anzupassen, dass Unternehmen, Anstalten, Stiftungen und sonstige Körperschaften, an denen der Bund, ein Kanton oder eine Gemeinde direkt oder indirekt beteiligt ist oder auf die sie beherrschenden Einfluss ausüben, für eidgenössische Abstimmungskampagnen weder finanzielle noch geldwerte Zuwendungen leisten dürfen. Das Verbot umfasst namentlich Spenden an Komitees, Parteien und Kampagnenorganisationen, die Finanzierung eigener Kampagneninserate und -auftritte sowie das unentgeltliche Zurverfügungstellen von Infrastruktur, Personal und Reichweite. Vorbehalten bleibt die sachliche Information über die eigene unmittelbare Betroffenheit. Der Bundesrat regelt die Beteiligungsschwelle, die Ausdehnung auf Tochtergesellschaften sowie die Sanktionen bei Verstössen
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Reasons
Abstimmungskämpfe sind Sache der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Parteien und der Zivilgesellschaft – nicht des Staates und seiner Beteiligungen. Wo sich der Staat an einem Unternehmen beteiligt, fliessen Steuergelder und öffentliches Vermögen ein; werden daraus Kampagnen finanziert, zahlt der Bürger für politische Werbung mit, der er unter Umständen diametral widerspricht. Es ist angemessen, von Behörden im Vorfeld von Abstimmungen Zurückhaltung, Sachlichkeit und Verhältnismässigkeit einzufordern.
Für viel Unverständnis sorgte, dass die sich mehrheitlich in Bundesbesitz befindende Swisscom im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung über das E-ID-Gesetz vom 28. September 2025 eine finanzielle Zuwendung von 30'000 Franken an ein privates Ja-Komitee tätigte. Die Swisscom hat damit eine breite Debatte darüber ausgelöst, wo die Grenzen der Abstimmungsbeeinflussung liegen.
Ein klares Verbot, wie es diese Motion fordert, schützt die unverfälschte Willensbildung nach Artikel 34 der Bundesverfassung, wahrt die Neutralität des Staates im politischen Wettbewerb und verhindert, dass öffentliche Mittel gegen einen Teil der eigenen Eigentümer eingesetzt werden. Die sachliche Information über eine unmittelbare eigene Betroffenheit bleibt zulässig – untersagt wird die aktive Kampagnenfinanzierung.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.10.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
