Parlament / Geschäfte / 26.4494
Fragwürdige Finanzierung von Abstimmungskampagnen durch Unternehmen mit staatlicher Beteiligung verbieten
eingereicht am 01.10.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratEingereicht (01.10.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
Noch kein Beschluss eines Rates oder einer Kommission.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen – insbesondere das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) – so anzupassen, dass Unternehmen, Anstalten, Stiftungen und sonstige Körperschaften, an denen der Bund, ein Kanton oder eine Gemeinde direkt oder indirekt beteiligt ist oder auf die sie beherrschenden Einfluss ausüben, für eidgenössische Abstimmungskampagnen weder finanzielle noch geldwerte Zuwendungen leisten dürfen. Das Verbot umfasst namentlich Spenden an Komitees, Parteien und Kampagnenorganisationen, die Finanzierung eigener Kampagneninserate und -auftritte sowie das unentgeltliche Zurverfügungstellen von Infrastruktur, Personal und Reichweite. Vorbehalten bleibt die sachliche Information über die eigene unmittelbare Betroffenheit. Der Bundesrat regelt die Beteiligungsschwelle, die Ausdehnung auf Tochtergesellschaften sowie die Sanktionen bei Verstössen
Begründung
Abstimmungskämpfe sind Sache der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, der Parteien und der Zivilgesellschaft – nicht des Staates und seiner Beteiligungen. Wo sich der Staat an einem Unternehmen beteiligt, fliessen Steuergelder und öffentliches Vermögen ein; werden daraus Kampagnen finanziert, zahlt der Bürger für politische Werbung mit, der er unter Umständen diametral widerspricht. Es ist angemessen, von Behörden im Vorfeld von Abstimmungen Zurückhaltung, Sachlichkeit und Verhältnismässigkeit einzufordern.
Für viel Unverständnis sorgte, dass die sich mehrheitlich in Bundesbesitz befindende Swisscom im Vorfeld der eidgenössischen Volksabstimmung über das E-ID-Gesetz vom 28. September 2025 eine finanzielle Zuwendung von 30'000 Franken an ein privates Ja-Komitee tätigte. Die Swisscom hat damit eine breite Debatte darüber ausgelöst, wo die Grenzen der Abstimmungsbeeinflussung liegen.
Ein klares Verbot, wie es diese Motion fordert, schützt die unverfälschte Willensbildung nach Artikel 34 der Bundesverfassung, wahrt die Neutralität des Staates im politischen Wettbewerb und verhindert, dass öffentliche Mittel gegen einen Teil der eigenen Eigentümer eingesetzt werden. Die sachliche Information über eine unmittelbare eigene Betroffenheit bleibt zulässig – untersagt wird die aktive Kampagnenfinanzierung.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.10.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
