Parliament / Business / 26.7079
Abgewiesene und ausreisepflichtige Asylbewerber
submitted on 04.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilErledigt (09.03.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 09.03.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Ausreisepflichtige und abgewiesene Asylbewerber, welche sich in der Ausschaffungshaft befinden, sollen anscheinend als Motivation für die Ausreise einen Zustupf bekommen. Stimmt das? Falls ja, wie hoch ist der Betrag?
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The Federal Council's opinion
Gemäss der Asylverordnung über Finanzierungsfragen kann das Staatssekretariat für Migration Personen aus dem Asylbereich, die sich in ausländerrechtlicher Administrativhaft befinden und sich bereit erklären, pflichtgemäss auszureisen, ein erhöhtes Reisegeld von maximal 500 Franken vergüten . In besonderen Fällen, in denen die Papierbeschaffung ohne Mitwirkung der betroffenen Person voraussichtlich lange dauern würde, kann das SEM auf Antrag der Kantone ein Ausreisegeld von maximal 2’000 Franken vergüten . Voraussetzung dafür ist, dass die ausreisepflichtige Person dazu bereit ist, bei der Beschaffung der Reisepapiere mitzuwirken und auszureisen.
Durch die frühzeitige Ausreise von Personen in Administrativhaft können Bund und Kantone Haftkosten einsparen.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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