Parlamento / Oggetti / 26.7079
Abgewiesene und ausreisepflichtige Asylbewerber
depositato il 04.03.2026 nella Sessione primaverile 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (09.03.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 09.03.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
Ausreisepflichtige und abgewiesene Asylbewerber, welche sich in der Ausschaffungshaft befinden, sollen anscheinend als Motivation für die Ausreise einen Zustupf bekommen. Stimmt das? Falls ja, wie hoch ist der Betrag?
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Parere del Consiglio federale
Gemäss der Asylverordnung über Finanzierungsfragen kann das Staatssekretariat für Migration Personen aus dem Asylbereich, die sich in ausländerrechtlicher Administrativhaft befinden und sich bereit erklären, pflichtgemäss auszureisen, ein erhöhtes Reisegeld von maximal 500 Franken vergüten . In besonderen Fällen, in denen die Papierbeschaffung ohne Mitwirkung der betroffenen Person voraussichtlich lange dauern würde, kann das SEM auf Antrag der Kantone ein Ausreisegeld von maximal 2’000 Franken vergüten . Voraussetzung dafür ist, dass die ausreisepflichtige Person dazu bereit ist, bei der Beschaffung der Reisepapiere mitzuwirken und auszureisen.
Durch die frühzeitige Ausreise von Personen in Administrativhaft können Bund und Kantone Haftkosten einsparen.
Questo testo esiste solo in tedesco.
Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
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