Parlament / Geschäfte / 26.7079
Abgewiesene und ausreisepflichtige Asylbewerber
eingereicht am 04.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Ausreisepflichtige und abgewiesene Asylbewerber, welche sich in der Ausschaffungshaft befinden, sollen anscheinend als Motivation für die Ausreise einen Zustupf bekommen. Stimmt das? Falls ja, wie hoch ist der Betrag?
Stellungnahme des Bundesrates
Gemäss der Asylverordnung über Finanzierungsfragen kann das Staatssekretariat für Migration Personen aus dem Asylbereich, die sich in ausländerrechtlicher Administrativhaft befinden und sich bereit erklären, pflichtgemäss auszureisen, ein erhöhtes Reisegeld von maximal 500 Franken vergüten . In besonderen Fällen, in denen die Papierbeschaffung ohne Mitwirkung der betroffenen Person voraussichtlich lange dauern würde, kann das SEM auf Antrag der Kantone ein Ausreisegeld von maximal 2’000 Franken vergüten . Voraussetzung dafür ist, dass die ausreisepflichtige Person dazu bereit ist, bei der Beschaffung der Reisepapiere mitzuwirken und auszureisen.
Durch die frühzeitige Ausreise von Personen in Administrativhaft können Bund und Kantone Haftkosten einsparen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
