Parliament / Business / 26.7137
Tracking via Reifendrucksysteme
submitted on 04.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilErledigt (09.03.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 09.03.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Gemäss Medienmeldungen funktionieren die in Autos vorgeschriebenen Reifendruck-Kontrollsysteme wie Peilsender. Die Sensoren messen kontinuierlich den Druck und die Temperatur im Reifen und übermitteln sie mit einer eindeutigen Identifikationsnummer unverschlüsselt ins Auto. Funkempfänger können diese Daten abfangen und auswerten.
- Ist diese unverschlüsselte Datenübertragung gemäss unserer Gesetzgebung zulässig?
- Wie beurteilt der EDÖB diese Datenübertragung?
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The Federal Council's opinion
Reifendrucküberwachungssysteme sind in internationalen Vorschriften der UNECE geregelt. Diese wurden von der Schweiz und der EU übernommen. Eine Verschlüsselung der Datenübertragung ist nicht vorgeschrieben.
Die EU hat die Übernahme der Vorschriften im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Mit der Übernahme der EU-Vorschriften ins Schweizer Recht ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auch in der Schweiz gegeben.
Gemäss der kurzen Beschreibung scheint es sich nicht um Personendaten zu handeln, sodass der EDÖB nicht zuständig ist. Nur Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person unterliegen dem Bundesgesetz über den Datenschutz.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
