Parlament / Geschäfte / 26.7137
Tracking via Reifendrucksysteme
eingereicht am 04.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (09.03.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 09.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Gemäss Medienmeldungen funktionieren die in Autos vorgeschriebenen Reifendruck-Kontrollsysteme wie Peilsender. Die Sensoren messen kontinuierlich den Druck und die Temperatur im Reifen und übermitteln sie mit einer eindeutigen Identifikationsnummer unverschlüsselt ins Auto. Funkempfänger können diese Daten abfangen und auswerten.
- Ist diese unverschlüsselte Datenübertragung gemäss unserer Gesetzgebung zulässig?
- Wie beurteilt der EDÖB diese Datenübertragung?
Stellungnahme des Bundesrates
Reifendrucküberwachungssysteme sind in internationalen Vorschriften der UNECE geregelt. Diese wurden von der Schweiz und der EU übernommen. Eine Verschlüsselung der Datenübertragung ist nicht vorgeschrieben.
Die EU hat die Übernahme der Vorschriften im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Mit der Übernahme der EU-Vorschriften ins Schweizer Recht ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auch in der Schweiz gegeben.
Gemäss der kurzen Beschreibung scheint es sich nicht um Personendaten zu handeln, sodass der EDÖB nicht zuständig ist. Nur Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person unterliegen dem Bundesgesetz über den Datenschutz.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
