Parlamento / Oggetti / 26.7137
Tracking via Reifendrucksysteme
depositato il 04.03.2026 nella Sessione primaverile 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (09.03.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 09.03.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
Gemäss Medienmeldungen funktionieren die in Autos vorgeschriebenen Reifendruck-Kontrollsysteme wie Peilsender. Die Sensoren messen kontinuierlich den Druck und die Temperatur im Reifen und übermitteln sie mit einer eindeutigen Identifikationsnummer unverschlüsselt ins Auto. Funkempfänger können diese Daten abfangen und auswerten.
- Ist diese unverschlüsselte Datenübertragung gemäss unserer Gesetzgebung zulässig?
- Wie beurteilt der EDÖB diese Datenübertragung?
Questo testo esiste solo in tedesco.
Parere del Consiglio federale
Reifendrucküberwachungssysteme sind in internationalen Vorschriften der UNECE geregelt. Diese wurden von der Schweiz und der EU übernommen. Eine Verschlüsselung der Datenübertragung ist nicht vorgeschrieben.
Die EU hat die Übernahme der Vorschriften im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung beschlossen. Mit der Übernahme der EU-Vorschriften ins Schweizer Recht ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen auch in der Schweiz gegeben.
Gemäss der kurzen Beschreibung scheint es sich nicht um Personendaten zu handeln, sodass der EDÖB nicht zuständig ist. Nur Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person unterliegen dem Bundesgesetz über den Datenschutz.
Questo testo esiste solo in tedesco.
Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
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