Parliament / Business / 26.7144
Unsicherheit bzgl. Aufhebung des Entsorgungsmonopols: Bleiben die Gemeinden auf den Kosten sitzen?
submitted on 05.03.2026 in the Frühjahrssession 2026First chamber: National CouncilErledigt (16.03.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 16.03.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
- Wie verhindert der Bundesrat, dass die neue Plastik- und Getränkekarton-Sammlung zu einem Defizitgeschäft für die Gemeinden wird und am Ende die Gebührenzahlenden drauflegen müssen? - Wird der Bundesrat den Detailhandel verpflichten, Verpackungen an allen Verkaufsstellen zurückzunehmen, damit die Entsorgungslast nicht einfach auf die öffentlichen Sammelstellen abgewälzt wird?
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The Federal Council's opinion
Der Bundesrat hat im zweiten Halbjahr 2025 eine Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über Getränkeverpackungen hin zu einer umfassenden Verpackungsverordnung durchgeführt. Er wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 über die Inkraftsetzung entscheiden.
Zur Umsetzung der überwiesenen Motion 20.3695 «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren» ist eine subsidiäre Rücknahmepflicht für die Inverkehrbringer von Getränkekartons und Einwegverpackungen aus Kunststoff vorgesehen. Händler und Herstellerinnen von Verpackungen werden verpflichtet, Getränkeverpackungen und Einwegverpackungen aus Kunststoff zurückzunehmen. Sie können diese Aufgabe an eine private Branchenorganisation delegieren.
Diese subsidiäre Rücknahmepflicht ist Aufgabe der Privatwirtschaft. Den Gemeinden werden hierfür keine Kosten auferlegt. Die Gemeinden können mit privaten Branchenorganisationen zusammenarbeiten, müssen aber in diesem Fall für ihren Aufwand entschädigt werden.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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