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26.7144Fragestunde. FrageUVEKerledigt

Unsicherheit bzgl. Aufhebung des Entsorgungsmonopols: Bleiben die Gemeinden auf den Kosten sitzen?

eingereicht am 05.03.2026 in der Frühjahrssession 2026Erstrat: NationalratErledigt (16.03.2026)

WirtschaftFinanzwesenUmwelt

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 16.03.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

- Wie verhindert der Bundesrat, dass die neue Plastik- und Getränkekarton-Sammlung zu einem Defizitgeschäft für die Gemeinden wird und am Ende die Gebührenzahlenden drauflegen müssen? - Wird der Bundesrat den Detailhandel verpflichten, Verpackungen an allen Verkaufsstellen zurückzunehmen, damit die Entsorgungslast nicht einfach auf die öffentlichen Sammelstellen abgewälzt wird?

Der Bundesrat hat im zweiten Halbjahr 2025 eine Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über Getränkeverpackungen hin zu einer umfassenden Verpackungsverordnung durchgeführt. Er wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 über die Inkraftsetzung entscheiden.

Zur Umsetzung der überwiesenen Motion 20.3695 «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren» ist eine subsidiäre Rücknahmepflicht für die Inverkehrbringer von Getränkekartons und Einwegverpackungen aus Kunststoff vorgesehen. Händler und Herstellerinnen von Verpackungen werden verpflichtet, Getränkeverpackungen und Einwegverpackungen aus Kunststoff zurückzunehmen. Sie können diese Aufgabe an eine private Branchenorganisation delegieren.

Diese subsidiäre Rücknahmepflicht ist Aufgabe der Privatwirtschaft. Den Gemeinden werden hierfür keine Kosten auferlegt. Die Gemeinden können mit privaten Branchenorganisationen zusammenarbeiten, müssen aber in diesem Fall für ihren Aufwand entschädigt werden.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.