Parliament / Business / 26.7394
Verhinderung künftiger Kostenfolgen wegen zu tiefen Höchstwerten im Trinkwasser
submitted on 03.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilErledigt (08.06.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 08.06.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
In seiner Antwort zum Po. 20.4087 schreibt der Bundesrat noch in Unkenntnis des BVGer-Urteils vom 12. März 2026 «Diese Höchstwerte sind jedoch sehr streng und enthalten grosse Sicherheitsmargen. Es besteht daher nach aktuellem Wissensstand kein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung». - Wird der Bundesrat künftig das Verhältnismässigkeitsprinzip wahren im Umgang mit Steuermitteln? - Wird er statt starren Vorsorgewerten auf den effektiven toxikologischen Daten beruhende Orientierungswerte einführen?
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The Federal Council's opinion
In Bezug auf Trinkwasser gilt der rechtliche Grundsatz, dass Substanzen mit wahrscheinlich krebserregender Wirkung beim Menschen nicht toleriert werden. Der Bundesrat sieht nicht vor, von diesem Grundsatz abzukehren. Der Vollzug des Lebensmittelrechts, von welchem das Trinkwasser erfasst wird, obliegt den Kantonen. Diese haben unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes die zum Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten erforderlichen Massnahmen anzuordnen.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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