Parlament / Geschäfte / 26.7394
Verhinderung künftiger Kostenfolgen wegen zu tiefen Höchstwerten im Trinkwasser
eingereicht am 03.06.2026 in der Sommersession 2026Erstrat: NationalratErledigt (08.06.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 08.06.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
In seiner Antwort zum Po. 20.4087 schreibt der Bundesrat noch in Unkenntnis des BVGer-Urteils vom 12. März 2026 «Diese Höchstwerte sind jedoch sehr streng und enthalten grosse Sicherheitsmargen. Es besteht daher nach aktuellem Wissensstand kein Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung». - Wird der Bundesrat künftig das Verhältnismässigkeitsprinzip wahren im Umgang mit Steuermitteln? - Wird er statt starren Vorsorgewerten auf den effektiven toxikologischen Daten beruhende Orientierungswerte einführen?
Stellungnahme des Bundesrates
In Bezug auf Trinkwasser gilt der rechtliche Grundsatz, dass Substanzen mit wahrscheinlich krebserregender Wirkung beim Menschen nicht toleriert werden. Der Bundesrat sieht nicht vor, von diesem Grundsatz abzukehren. Der Vollzug des Lebensmittelrechts, von welchem das Trinkwasser erfasst wird, obliegt den Kantonen. Diese haben unter Beachtung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes die zum Schutz der Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten erforderlichen Massnahmen anzuordnen.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
