Parliament / Business / 26.7557
Arbeitsausbeutung als Straftatbestand: Wann liegen die Ergebnisse endlich vor?
submitted on 10.06.2026 in the Sommersession 2026First chamber: National CouncilErledigt (15.06.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 15.06.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Die Motion 20.3630 wurde vom Nationalrat im Jahr 2022 angenommen und ist seitdem im Ständerat hängig. Die Frage der Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands gegen die Ausbeutung der Arbeitskraft wird gemäss Nationalem Aktionsplan gegen Menschenhandel im Rahmen der Massnahme 4.1.2 geprüft. Laut Monitoringbericht (Apr. 2026) liegt der Prüfbericht des Bundesamtes für Justiz vor und wird departementsintern geprüft. Wann ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Prüfung zu rechnen?
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The Federal Council's opinion
Das EJPD hat die Bekämpfung von Menschenhandel zu einer Priorität erklärt. In diesem Sinne werden nun konkrete Vorschläge und Optionen für die Anpassung von Artikel 182 des Strafgesetzbuches (StGB) erarbeitet, die zu einer effektiveren Bekämpfung von Menschenhandel und einer höheren Gewichtung dieses Themas beitragen können. Der Fokus liegt dabei auf der Anpassung des Straftatbestandes des Menschenhandels bezüglich seiner Tatmittel sowie auf dem Begriff der Arbeitsausbeutung. Es werden aber auch Vorschläge für die mögliche Einführung eines separaten Straftatbestandes gegen die Arbeitsausbeutung geprüft. Das EJPD erarbeitet derzeit die Stossrichtung der Vorlage.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 18.09.2026. Raw data
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