Arbeitsausbeutung als Straftatbestand: Wann liegen die Ergebnisse endlich vor?
подано 10.06.2026 на сесії «Sommersession 2026»Перша палата: Національна радаErledigt (15.06.2026)
Шлях через палати
Рішення палат і комісій у формулюванні Парламентських служб.
- 15.06.2026Національна радаSchriftliche Beantwortung der Frage
Поданий текст
Die Motion 20.3630 wurde vom Nationalrat im Jahr 2022 angenommen und ist seitdem im Ständerat hängig. Die Frage der Schaffung eines eigenständigen Straftatbestands gegen die Ausbeutung der Arbeitskraft wird gemäss Nationalem Aktionsplan gegen Menschenhandel im Rahmen der Massnahme 4.1.2 geprüft. Laut Monitoringbericht (Apr. 2026) liegt der Prüfbericht des Bundesamtes für Justiz vor und wird departementsintern geprüft. Wann ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse dieser Prüfung zu rechnen?
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Позиція Федеральної ради
Das EJPD hat die Bekämpfung von Menschenhandel zu einer Priorität erklärt. In diesem Sinne werden nun konkrete Vorschläge und Optionen für die Anpassung von Artikel 182 des Strafgesetzbuches (StGB) erarbeitet, die zu einer effektiveren Bekämpfung von Menschenhandel und einer höheren Gewichtung dieses Themas beitragen können. Der Fokus liegt dabei auf der Anpassung des Straftatbestandes des Menschenhandels bezüglich seiner Tatmittel sowie auf dem Begriff der Arbeitsausbeutung. Es werden aber auch Vorschläge für die mögliche Einführung eines separaten Straftatbestandes gegen die Arbeitsausbeutung geprüft. Das EJPD erarbeitet derzeit die Stossrichtung der Vorlage.
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Джерело: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, дата звернення: 18.09.2026. Необроблені дані
Це не офіційна публікація. Імена, цифри й тексти голосувань наведено без змін – так, як їх публікують Парламентські служби.
