The content is machine-translated from German and has not been reviewed; the German original is authoritative. Quotations from sources appear in their original language.

Parliament / Business / 26.7668

26.7668Fragestunde. FrageEDAsettled

Die Schweiz ist neutral. Dies sollte auch beim Fahnenreglement gelten

submitted on 14.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilErledigt (21.09.2026)

StaatspolitikGesundheit

The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.

  1. 21.09.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage

Die Schweizer Flagge wurde Anfangs Juli 2026 anlässlich der Beerdigung des iranischen Machthabers Ali Chamenei am Bundeshaus in Bern für einige Stunden auf halbmast gesetzt. 1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass damit die vielen Opfer eines der schlimmsten Diktatoren der letzten Jahrzehnte verhöhnt werden? 2. Ist der Bundesrat bereit, das Fahnenreglement dermassen zu ändern, dass in Zukunft die Schweizer Flagge nur noch beim Tod von Persönlichkeiten mit Schweizer Pass auf halbmast gesetzt wird?

This text exists only in German.

Art. 9 Abs. 4 der «Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes» schreibt vor: «Beim Tod des amtierenden Staatsoberhauptes eines Landes, das mit der Schweiz diplomatische Beziehungen unterhält, (…) ist die Schweizerfahne auf dem Bundeshaus West am Todestag und am Tag der Beisetzung auf Halbmast zu setzen». Die Weisungen wurden am 20. April 2016 vom Bundesrat, im Einvernehmen mit der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung, erlassen.

Der Bundesrat hält es nicht für angebracht, die betreffende Weisung im vorgeschlagenen Sinne anzupassen. Es ist üblich, dass Staaten beim Tod eines Staatsoberhaupts ihre Anteilnahme bekunden.

Der Bundesrat ist sich der problematischen Menschenrechtslage im Iran bewusst und spricht diese im Rahmen seiner bilateralen Kontakte an.

This text exists only in German.

Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 21.09.2026. Raw data

Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.