Parlament / Geschäfte / 26.7668
Die Schweiz ist neutral. Dies sollte auch beim Fahnenreglement gelten
eingereicht am 14.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
Die Schweizer Flagge wurde Anfangs Juli 2026 anlässlich der Beerdigung des iranischen Machthabers Ali Chamenei am Bundeshaus in Bern für einige Stunden auf halbmast gesetzt. 1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass damit die vielen Opfer eines der schlimmsten Diktatoren der letzten Jahrzehnte verhöhnt werden? 2. Ist der Bundesrat bereit, das Fahnenreglement dermassen zu ändern, dass in Zukunft die Schweizer Flagge nur noch beim Tod von Persönlichkeiten mit Schweizer Pass auf halbmast gesetzt wird?
Stellungnahme des Bundesrates
Art. 9 Abs. 4 der «Weisungen über die Beflaggung der Gebäude des Bundes» schreibt vor: «Beim Tod des amtierenden Staatsoberhauptes eines Landes, das mit der Schweiz diplomatische Beziehungen unterhält, (…) ist die Schweizerfahne auf dem Bundeshaus West am Todestag und am Tag der Beisetzung auf Halbmast zu setzen». Die Weisungen wurden am 20. April 2016 vom Bundesrat, im Einvernehmen mit der Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung, erlassen.
Der Bundesrat hält es nicht für angebracht, die betreffende Weisung im vorgeschlagenen Sinne anzupassen. Es ist üblich, dass Staaten beim Tod eines Staatsoberhaupts ihre Anteilnahme bekunden.
Der Bundesrat ist sich der problematischen Menschenrechtslage im Iran bewusst und spricht diese im Rahmen seiner bilateralen Kontakte an.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 21.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
