Parliament / Business / 26.7741
Unterschiedliche Anforderungen an IV-Gutachtende je nach Art des Gutachtens?
submitted on 16.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilErledigt (21.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 21.09.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
- Aus welchem Grund werden Gutachterinnen und Gutachtern für monodisziplinäre IV-Gutachten keine Pflichten auferlegt, die der Qualitätssicherung dienen, während Gutachterstellen für bi- und polydisziplinäre IV-Gutachten zwingend eine Vereinbarung mit dem BSV betreffend Pflichten, Qualitätskontrolle und Sanktionen abschliessen müssen? - Hat das BSV überhaupt eine Möglichkeit, monodisziplinäre IV-Gutachtende bei Qualitätsmängeln auszuschliessen?
This text exists only in German.
The Federal Council's opinion
Sämtliche Gutachten werden von den IV-Stellen gemäss Weisungen des BSV auf ihre Qualität kontrolliert. Bei Qualitätsmängeln von monodisziplinären Gutachten können die IV-Stellen die Zusammenarbeit mit Gutachterinnen und Gutachtern sofort beenden. Im Gegensatz zu bi- und polydisziplinären Gutachten werden Aufträge für monodisziplinäre IV-Gutachten direkt vergeben. Jeder Auftrag zu einem monodisziplinären Gutachten regelt somit die Formalitäten.
This text exists only in German.
Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 22.09.2026. Raw data
Not an official publication. Names, figures and the texts of the votes appear unchanged, exactly as the Parliamentary Services publish them.
