Parlament / Geschäfte / 26.7741
Unterschiedliche Anforderungen an IV-Gutachtende je nach Art des Gutachtens?
eingereicht am 16.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage
Eingereichter Text
- Aus welchem Grund werden Gutachterinnen und Gutachtern für monodisziplinäre IV-Gutachten keine Pflichten auferlegt, die der Qualitätssicherung dienen, während Gutachterstellen für bi- und polydisziplinäre IV-Gutachten zwingend eine Vereinbarung mit dem BSV betreffend Pflichten, Qualitätskontrolle und Sanktionen abschliessen müssen? - Hat das BSV überhaupt eine Möglichkeit, monodisziplinäre IV-Gutachtende bei Qualitätsmängeln auszuschliessen?
Stellungnahme des Bundesrates
Sämtliche Gutachten werden von den IV-Stellen gemäss Weisungen des BSV auf ihre Qualität kontrolliert. Bei Qualitätsmängeln von monodisziplinären Gutachten können die IV-Stellen die Zusammenarbeit mit Gutachterinnen und Gutachtern sofort beenden. Im Gegensatz zu bi- und polydisziplinären Gutachten werden Aufträge für monodisziplinäre IV-Gutachten direkt vergeben. Jeder Auftrag zu einem monodisziplinären Gutachten regelt somit die Formalitäten.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 22.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
