Parliament / Business / 26.7836
Gilt für reprotoxische Stoffe der Kategorie 1B ebenfalls ein Grenzwert von 0,1 µg/l im Grundwasser ?
submitted on 16.09.2026 in the Herbstsession 2026First chamber: National CouncilErledigt (21.09.2026)
Through the chambers
The chambers' and committees' decisions, in the Parliamentary Services' words.
- 21.09.2026National CouncilSchriftliche Beantwortung der Frage
Submitted text
Auf verschiedene Fragen (z.B. 26.7388, 26.7393, 26.7397, 26.7408, 26.7409) hin schreibt der Bundesrat, dass im Sinne eines vorsorglichen Gesundheitsschutzes, sobald ein Wirkstoff als krebserregend der Kategorie 1B eingestuft wird, sämtliche seiner Metaboliten als relevant gelten, was einen Grenzwert von 0,1 µg/l im Grundwasser zur Folge hat. Gilt diese Argumentation auch für Wirkstoffe, die als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft sind? Wenn nein, warum nicht?
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The Federal Council's opinion
Der Bund orientiert sich am europäischen Leitfaden zur Beurteilung der Relevanz von Metaboliten.
Demnach werden Abbauprodukte von Wirkstoffen, die als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft sind, grundsätzlich als «relevant» betrachtet. Jedoch besteht bei diesen Metaboliten die Möglichkeit, durch geeignete Tests zu belegen, dass sie keine reproduktionstoxischen Auswirkungen verursachen. In diesen Fällen können die Metaboliten als «nicht relevant» beurteilt werden.
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Source: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, retrieved 22.09.2026. Raw data
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