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26.7836Fragestunde. FrageEDIerledigt

Gilt für reprotoxische Stoffe der Kategorie 1B ebenfalls ein Grenzwert von 0,1 µg/l im Grundwasser ?

eingereicht am 16.09.2026 in der Herbstsession 2026Erstrat: NationalratErledigt (21.09.2026)

UmweltGesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 21.09.2026NationalratSchriftliche Beantwortung der Frage

Auf verschiedene Fragen (z.B. 26.7388, 26.7393, 26.7397, 26.7408, 26.7409) hin schreibt der Bundesrat, dass im Sinne eines vorsorglichen Gesundheitsschutzes, sobald ein Wirkstoff als krebserregend der Kategorie 1B eingestuft wird, sämtliche seiner Metaboliten als relevant gelten, was einen Grenzwert von 0,1 µg/l im Grundwasser zur Folge hat. Gilt diese Argumentation auch für Wirkstoffe, die als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft sind? Wenn nein, warum nicht?

Der Bund orientiert sich am europäischen Leitfaden zur Beurteilung der Relevanz von Metaboliten.

Demnach werden Abbauprodukte von Wirkstoffen, die als reproduktionstoxisch der Kategorie 1B eingestuft sind, grundsätzlich als «relevant» betrachtet. Jedoch besteht bei diesen Metaboliten die Möglichkeit, durch geeignete Tests zu belegen, dass sie keine reproduktionstoxischen Auswirkungen verursachen. In diesen Fällen können die Metaboliten als «nicht relevant» beurteilt werden.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 22.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.