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Consiglio federale / Obiettivi del Consiglio federale / Obiettivo 17

Indirizzo politico 3 · La Svizzera garantisce la sicurezza, promuove la pace e agisce in modo coerente e affidabile a livello internazionale

Obiettivo 17: La Svizzera adotta una politica coerente in materia d’asilo e di integrazione, sfrutta le opportunità offerte dalla migrazione e si adopera per una cooperazione europea e internazionale efficace

2025Rapporto 2025: realizzato2024Rapporto 2024: realizzato

  1. Adozione del programma di reinsediamento per gli anni 2026–2027
  2. Adozione del messaggio concernente il credito d’impegno per la promozione dell’integrazione 2028–2031
  3. Adozione del messaggio concernente la modifica della legge del 26 giugno 1998 sull’asilo (sicurezza ed esercizio nei centri della Confederazione)
  4. Decisione sullo statuto di protezione S e sul proseguimento in parallelo dei provvedimenti di integrazione
  5. Presa d’atto della modifica della strategia di gestione integrata delle frontiere («Integrated Border Management») (Strategia IBM)
  6. Adozione del messaggio concernente l’approvazione e l’applicazione degli sviluppi di Schengen/Dublino secondo le linee guida del Patto dell’UE sulla migrazione e l’asilo vincolanti per la Svizzera nonché esame della partecipazione alle altre linee guida non vincolanti
  7. Conclusione di ulteriori accordi sulla migrazione, compresi accordi di riammissione, con i Paesi di provenienza dei richiedenti l’asilo e delle persone in situazione irregolare che soggiornano in Svizzera

Il rapporto di gestione 2027 uscirà nella primavera 2028.

  1. 17.1 Rechtliche Umsetzung wichtiger Massnahmen im Rahmen der Asylstrategie 2027

    Ergebnis der Vernehmlassung

    Im Rahmen der Asylstrategie 2027 erarbeitet der Bund zusammen mit den Kantonen, Städten und Gemeinden Massnahmen zur Verbesserung des Asylsystems der Schweiz. Die Massnahmen basieren auf dem politischen Mandat der Asylstrategie und definieren die strategischen Stossrichtungen, welche als Grundlage für die Ausarbeitung von strategischen Zielsetzungen sowie eines Umsetzungsplans mit konkreten Massnahmen dient. Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 von den Ergebnissen der Vernehmlassung, in den Bereichen, in denen gemeinsam gesetzgeberischer Handlungsbedarf eruiert wurde, Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen beschliessen.

  2. 17.2 Resettlement-Programm 2028–2029

    Genehmigung / Gutheissung

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 gemäss Umsetzungskonzept Resettlement das Programm 2028–2029 genehmigen. Das Konzept regelt die Planung und Umsetzung der Resettlement-Programme mit dem Ziel, die Schweizer Resettlement-Politik zu verstetigen und die Planbarkeit für die Unterbringung sowie die längerfristige Betreuung der Flüchtlinge durch Kantone und Gemeinden zu verbessern.

  3. 17.3 Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP)

    Genehmigung / Gutheissung

    Zur Umsetzung des Pakets Schweiz-EU und im Hinblick auf die innerstaatliche Umsetzung sind zahlreiche Verordnungsanpassungen nötig, auch im Bereich der Zuwanderung. Diese müssen bereits vor dem Volksentscheid vorbereitet werden, um anschliessend ein möglichst rasches Inkrafttreten zu ermöglichen. Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 unter Vorbehalt der Referendumsabstimmung die Verordnung über den freien Personenverkehr (VFP) gutheissen.

Ziele des Bundesrates 2027

Il rapporto di gestione 2026 uscirà nella primavera 2027.

  1. 17.1 Verpflichtungskredit Integrationsmassnahme Ausländer 2028–2031 (inklusive strategische Leitlinien für die nächste Phase der Kantonalen Integrationsprogramme [KIP])

    Beantragung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 einen Verpflichtungskredit Integrationsmassnahmen Ausländer 2028–2031 beantragen. Der Entscheid des Bundesrats zum Verpflichtungskredit der Integrationsförderung 2028–2031 ermächtigt das SEM, mit den Kantonen und Dritten mehrjährige Vereinbarungen zur Förderung der Integration der ausländischen Bevölkerung abzuschliessen. Im Mittelpunkt steht die Umsetzung der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) gemäss den mit Kantonen vereinbarten strategischen Leitlinien. Beantragung Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 den neuen Verpflichtungskredit zur internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Rückkehr 2027–2028 beantragen. Über diesen Kredit fördert der Bundesrat bilaterale Migrationsabkommen und -partnerschaften mit anderen Staaten. Einerseits tragen die Projekte zu einer zeitnahen Rückkehr und dauerhaften Reintegration nicht schutzbedürftiger Menschen bei. Andererseits dienen Programme im Ausland dazu, einen Beitrag zur Prävention irregulärer Migration zu leisten.

  2. 17.3 Umsetzungskonzept Solidaritätsbeteiligung (ABS)

    Verabschiedung

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 das Konzept Ausgewählte Beteiligung Solidarität (ABS) zur Beteiligung an Solidaritätsmassnahmen im Rahmen des EU Asyl- und Migrationspakts verabschieden. Im gemeinsam mit Kantonen, Städten und Gemeinden zu entwickelnden Umsetzungskonzept werden die Kriterien festgelegt, nach denen die Schweiz über ihre jährliche Beteiligung am Solidaritätsmechanismus bestimmt.

Ziele des Bundesrates 2026

  1. 17.1 Programm «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S» (Programm S)

    Beschluss

    Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 über die Weiterführung des Programms «Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S (Programm S)» entscheiden. Schutzsuchende aus der Ukraine können und sollen durch Integrationsmassnahmen, Bildung und Erwerbsarbeit aktiv am sozialen und beruflichen Leben der Schweiz teilnehmen und ihre Fähigkeiten erhalten und ausbauen. Im Rahmen des Programm S unterstützt das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Kantone mit einem finanziellen Beitrag. Grundsatzentscheid Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 über das weitere Vorgehen in Bezug auf die Umsetzung von reFRONT entscheiden. 2020 wurde das Projekt «reFRONT – Überprüfung der Zusammenarbeit im Grenzkontrollbereich» in Auftrag gegeben. Im Abschlussbericht zu reFRONT wird eine intensivere, wirkungsorientiertere und stärker institutionalisierte Zusammenarbeit der verschiedenen Grenzkontrollbehörden empfohlen.

    Rapporto di gestione

    Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 beschlossen, den Schutzstatus S für Schutzsuchende aus der Ukraine bis zum 4. März 2027 aufrechtzuerhalten. Angesichts der weiterhin prekären Sicherheitslage und der anhaltenden russischen Angriffe sieht er die Voraussetzungen für die Verlängerung als erfüllt. Gleichzeitig verlängert er die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S. Neu unterscheidet das Staatssekretariat für Migration bei der Gewährung des vorübergehenden Schutzes zwischen Regionen, in die eine Rückkehr zumutbar oder nicht zumutbar ist. Personen, die bereits über den Schutzstatus S verfügen, sind von dieser neuen Regelung nicht betroffen. Grundsatzentscheid Der Bundesrat hat am 26. November 2025 die Umsetzung ausgewählter Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen bei der Grenzverwaltung gutgeheissen. Damit wird insbesondere die Zusammenarbeit im Bereich Risikoanalyse gestärkt. Zudem wird im Bereich Policy/Governance das Mandat des Steuerungsgremiums überarbeitet. Die Umsetzung erfolgt durch die zuständigen Behörden im Rahmen der bestehenden Ressourcen. Auf konkrete Massnahmen in den Bereichen Ausbildung sowie Prozesse, Infrastruktur und Technik wird verzichtet.

  2. 17.3 Genehmigung und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/Dublin-Besitzstands)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen-/ Dublin-Besitzstands) verabschieden. Die EU verabschiedete auf europäischer Ebene am 14. Mai 2024 im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts die folgenden, für die Schweiz verbindlichen, Rechtsakte: AMMR-Verordnung, Krisenverordnung, Eurodac-Verordnung, Rückkehrgrenzverfahrensverordnung und Überprüfungsverordnung. Es handelt sich dabei um Weiterentwicklungen des Dublin- resp. Schengen-Besitzstands, für deren Übernahme und Umsetzung in der Schweiz Gesetzesanpassungen und die Genehmigung des Parlaments erforderlich sind. Der EU-Migrations- und Asylpakt ist ein Bündel von Regelungen zur Schaffung eines gerechteren, effizienteren und krisenresistenteren Migrations- und Asylsystems für die EU resp. den Schengen-/Dublin-Raum.

    Rapporto di gestione

    Der Bundesrat hat am 21. März 2025 die Botschaft zu den rechtlichen Anpassungen für die Beteiligung der Schweiz am europäischen Migrations- und Asylpakt verabschiedet. Die Reform umfasst neue Regeln im Dublin-Bereich, darunter kürzere Fristen zur Klärung der Zuständigkeit und ein Verfahren zur rascheren Überstellung von Asylsuchenden. Zudem werden mit der revidierten Eurodac-Verordnung zusätzliche biometrische Daten erfasst und die Interoperabilität europäischer IT-Systeme gestärkt. Der Pakt führt auch ein Verfahren zur schnellen Überprüfung von Personen ein, die ohne Einreisevoraussetzungen in den Schengen-Raum gelangen. Verabschiedung der Botschaft Der Bundesrat hat am 7 . März 2025 die Botschaft zur Anpassung des nationalen Rechts an den revidierten Schengener Grenzkodex verabschiedet. Die neue EU-Verordnung präzisiert die Voraussetzungen für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen und enthält Regeln zum Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit. Zudem führt sie ein neues Überstellungsverfahren ein, das der Eindämmung von Sekundärmigration dient und als Alternative zu Binnengrenzkontrollen vorgesehen ist. Die notwendigen Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz betreffen insbesondere Bestimmungen zu Grenzkontrollen, zum Grenzübertritt sowie zur Einführung des Überstellungsverfahrens.

  3. 17.4 Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Ver- ordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

    Verabschiedung der Botschaft

    Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Genehmigung und Umsetzung der Verordnung (EU) 2024/1717 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/399 über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Weiterentwicklung des Schengen- Besitzstands) verabschieden. Die EU-Verordnung zur Revision des Schengener Grenzkodex wurde auf europäischer Ebene am 13. Juni 2024 verabschiedet. Es handelt sich um eine Schengen- Weiterentwicklung, für deren Übernahme und Umsetzung Gesetzesanpassungen und die Genehmigung des Parlaments erforderlich sind. Die EU-Verordnung ergänzt die bestehenden Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen, führt die Möglichkeit ein, neue Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen bei der Bedrohung der öffentlichen Gesundheit vorzusehen und enthält ein neues Überstellungsverfahren, mit welchem illegal aufhältige Ausländerinnen und Ausländer, welche im Rahmen einer grenzübergreifenden Zusammenarbeit im Grenzraum aufgegriffen werden, leichter weggewiesen werden können.

    Rapporto di gestione

    non menzionato nel rapporto di gestione

Altri oggetti del rapporto di gestione 2025

  1. Bericht «Erfahrungen aus dem Ukraine-Krieg. Evaluation des Integrations- und Sparpotenzials einer Verstetigung der privaten Unterbringung im Asylwesen» (in Erfüllung des Po. Marti Samira 23.3203)

    Genehmigung / Gutheissungoggetto parlamentare dell’allegato

    Der Bericht konnte nicht im Berichtsjahr gutgeheissen werden, da die Erarbeitung der externen Studie als Basis für den Bericht mehr Zeit in Anspruch genommen und zu weiteren Diskussionen geführt hat.

  2. Verlängerung des Resettlement-Programms 2024–2025 bis 2027

    Beschlussnon previsto

    Der Bundesrat hat am 30. April 2025 die Verlängerung des Resettlement-Programms 2024–2025 bis Ende 2027 beschlossen. Damit trägt er der anhaltend hohen Belastung des Asylsystems Rechnung, welche bis dahin keine Einreisen im Rahmen des Programms erlaubt hatte. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und in enger Abstimmung mit Kantonen, Gemeinden und Städten sowie unter Berücksichtigung der aktuellen Asyllage. Die geografischen Schwerpunkte und Kriterien des Programms bleiben unverändert und orientieren sich weiterhin am Resettlement-Bedarf des UNHCR und den migrationsaussenpolitischen Zielen der Schweiz. Ziel bleibt die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personen, die vor Konflikten und Verfolgung fliehen.

  3. Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)

    Inkraftsetzungnon previsto

    Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2025 die Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) sowie der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) auf den 1. Dezember 2025 in Kraft gesetzt. Mit den Anpassungen fördert er die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S, indem die bisherige Bewilligungspflicht durch eine einfache Meldepflicht ersetzt wird. Zudem können Schutzbedürftige, die Sozialhilfe beziehen, neu zu Massnahmen der beruflichen Ein- oder Wiedereingliederung verpflichtet werden, wobei bei Nichtbefolgung Kürzungen der Sozialhilfe möglich sind. Weiter können Bund und Kantone die Programmvereinbarungen zu den kantonalen Integrationsprogrammen künftig im gemeinsamen Einverständnis verlängern, was den administrativen Aufwand reduziert.

  4. Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2)

    Inkraftsetzungnon previsto

    Der Bundesrat hat am 28. Mai 2025 Anpassungen der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen auf den 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt. Künftig wird bei einem Statuswechsel von der vorläufigen Aufnahme zum Flüchtlingsstatus die bisherige Subventionsdauer angerechnet, sodass die Kantone insgesamt höchstens während fünf Jahren Bundessubventionen erhalten. Damit wird eine sachlich und finanziell nicht gerechtfertigte doppelte Abgeltung vermieden. Zudem werden die bisherigen Konstellationen zur Ausrichtung der Nothilfepauschalen für Personen mit Schutzstatus S neu auf Verordnungsstufe geregelt.

Ziele des Bundesrates 2025 · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates

  1. 17.1 Überarbeitete Strategie der integrierten Grenzverwaltung (Integrated Border Management; IBM-Strategie)

    Kenntnisnahme

  2. 17.2 Schutzstatus S

    Beschluss

Altri oggetti del rapporto di gestione 2024

  1. Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz (in Erfüllung des Po. der APK-N 20.4333)

    Genehmigung / Gutheissungoggetto parlamentare dell’allegato

    Der Bundesrat konnte den Bericht nicht im Berichtsjahr gutheissen, da aufgrund von politischen Überlegungen die Gutheissung verschoben wurde und die Kommunikationsbegleitmassnahmen noch nicht finalisiert sind.

  2. Änderung des Asylgesetzes (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes)

    Verabschiedung der Botschaftnon previsto

    Der Bundesrat hat am 24. April 2024 die Botschaft zur Änderung des Asylgesetzes (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes) verabschiedet. Damit will er die Sicherheit von Mitarbeitenden und Asylsuchenden in den Bundesasylzentren verbessern. Zur Schaffung einer klaren gesetzlichen Grundlage sollen neu die wichtigsten Aufgaben des SEM in den Bundesasylzentren sowie an den Flughäfen im Asylgesetz geregelt werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterbringung und Betreuung der Asylsuchenden.

  3. Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2023/2667 zur Änderung mehrerer Rechtsakte der EU im Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

    Verabschiedung der Botschaftnon previsto

    Der Bundesrat hat am 13. November 2024 die Botschaft zur Digitalisierung von Schengen-Visa verabschiedet. Als Schengen-Staat beteiligt sich die Schweiz an dieser Modernisierung und passt ihr nationales Recht entsprechend an. Die digitale Bearbeitung der Visumanträge wird einheitliche Prozesse, vereinfachte Verfahren für Antragstellerinnen und Antragsteller sowie eine wirksame Zusammenarbeit zwischen den Migrationsbehörden der Schengen-Staaten ermöglichen.

  4. Bericht «Auslegeordnung zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf beim Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme»

    Kenntnisnahmenon previsto

    Der Bundesrat hat am 20. September 2024 vom Bericht der Evaluationsgruppe zum Schutzstatus S Kenntnis genommen. Die Evaluationsgruppe beurteilt den Schutzstatus S weiterhin positiv, empfiehlt jedoch verstärkte Anstrengungen zur Arbeitsmarktintegration. Diese sollen in einer Vernehmlassungsvorlage ausgearbeitet werden. Der Bundesrat gewährt erwerbstätigen Personen mit Schutzstatus S eine Ausreisefrist von 12 Monaten nach Aufhebung des Schutzstatus, um Planungssicherheit zu schaffen.

  5. Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes und der Ausführungsverordnungen (VZAE, VVWAL, AsylV 2) zum Ausländer- und Integrationsgesetz und zum Asylgesetz (Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme)

    Inkraftsetzungnon previsto

    Vorläufig aufgenommene Personen können ihren Wohnsitz künftig einfacher in einen anderen Kanton verlegen, wenn sie dort arbeiten. Auch anderen ausländischen Personen wird der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Der Bundesrat hat am 1. Mai 2024 die entsprechenden Gesetzesund Verordnungsänderungen auf den 1. Juni 2024 in Kraft gesetzt.

Geschäftsbericht des Bundesrates 2024

Letto da Fedlex: il programma di legislatura come testo (tedesco, francese, italiano), gli obiettivi e i rapporti di gestione dalla loro versione PDF tedesca. Gli oggetti sono quindi in tedesco. Gli obiettivi 2024 seguono ancora il programma di legislatura 2019–2023 e qui mancano; per il 2024 la pagina mostra gli oggetti che il rapporto di gestione indica come previsti.

Titolo e sommario sono riprodotti come li pubblica il News Service Bund. Non è una pubblicazione ufficiale.