Consiglio federale / Obiettivi del Consiglio federale / Obiettivo 6
Indirizzo politico 1 · La Svizzera assicura la propria prosperità in modo sostenibile e coglie le opportunità offerte dalla tecnologia digitale
Obiettivo 6: La Svizzera garantisce un finanziamento affidabile e solido delle sue infrastrutture nel settore dei trasporti e della comunicazione nell’era digitale
Misure del programma di legislatura
- Adozione del messaggio concernente il finanziamento dell’esercizio, del mantenimento della qualità e dei compiti sistemici relativi all’infrastruttura ferroviaria nonché contributi d’investimento a favore di impianti privati per il traffico merci negli anni 2025–2028
- Adozione del Piano settoriale dei trasporti, parte Infrastruttura stradale
- Adozione del messaggio concernente il limite di spesa 2028–2031 e fase di potenziamento 2027 per le strade nazionali
- Adozione del messaggio concernente la tassa sostitutiva per i veicoli elettrici
- Adozione della Strategia per lo spazio aereo e l’infrastruttura aeronautica in Svizzera
- Adozione della Strategia per l’impiego dei droni
- Adozione del messaggio concernente la modifica della legge del 30 aprile 1997 sulle telecomunicazioni
Previsto negli obiettivi 2027
Il rapporto di gestione 2027 uscirà nella primavera 2028.
6.1 Verkehrsträgerübergreifende Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse (Verkehr ’45)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Botschaft zur verkehrsträgerübergreifenden Bewältigung der künftigen Mobilitätsbedürfnisse (Verkehr ’45) verabschieden. Ziel ist eine gezielte, koordinierte Weiterentwicklung von Schiene, Strasse und Agglomerationsverkehr, um den Mobilitätsbedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft nachzukommen. Im Rahmen dieser Botschaft wird der Bundesrat Verpflichtungskredite für die Ausbauschritte 2027 der Nationalstrassen und der Eisenbahninfrastruktur sowie für Beiträge an Massnahmen im Programm Agglomerationsverkehr ab 2028 beantragen. Zudem beantragt der Bundesrat mit dieser Botschaft den Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2028–2031 für Betrieb, Unterhalt und Anpassung der Nationalstrassen.
6.2 Änderung des Postgesetzes (PG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zu einer Änderung des Postgesetzes (PG) verabschieden. Die Vorlage bezweckt, die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten in der Schweiz zu modernisieren. Die Grundversorgung soll an die veränderten Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen angepasst werden.
6.3 Änderung des Postorganisationsgesetztes (POG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zu einer Änderung des Postorganisationsgesetzes (POG) verabschieden. Mit der Vorlage soll der Tätigkeitsbereich der Post mittels Anpassung des Zweckartikels präzisiert und ein Verfahren zur Überprüfung der Zweckkonformität wirtschaftlich relevanter Beteiligungserwerbe eingeführt werden.
6.4 Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2029–2032
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Botschaft zum Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2029–2032 verabschieden. Beim RPV handelt es sich um den Verkehr innerhalb einer Region, einschliesslich der Groberschliessung von Ortschaften, sowie dem Personenverkehr zwischen benachbarten, auch ausländischen, Regionen. Der Bund beteiligt sich an der Bestellung und Finanzierung des RPV, sofern dieser eine Erschliessungsfunktion hat.
6.5 Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) – Schwerpunkt «Sicherheit»
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) zur Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen beschliessen. Schwerpunkt dieser Teilrevision bildet die Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Es sollen unter anderem Bestimmungen geschaffen werden, die es ermöglichen, bei Eintreten eines geopolitischen Risikos Massnahmen zur Gewährleistung der Fernmeldeinfrastruktur in der Schweiz zu ergreifen.
6.6 Finanzierung des Betriebs, des Substanzerhalts und der Systemaufgaben der Bahninfrastruktur in den Jahren 2029–2032 (Zahlungsrahmen LV 2029–2032)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs, des Substanzerhalts und der Systemaufgaben der Bahninfrastruktur in den Jahren 2029–2032 eröffnen. Nebst dem Ausbau des Eisenbahnnetzes finanziert der Bund auch Substanzerhalt und Betrieb der Bahninfrastruktur. Dafür schliesst er mit den Infrastrukturbetreiberinnen Leistungsvereinbarungen (LV) ab. Mit dieser Vorlage soll der entsprechende Zahlungsrahmen 2029–2032 festgelegt werden. Betrieb und Substanzerhalt werden analog zum Ausbau mittels Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds finanziert. Dabei haben die Mittel vorrangig den Bedarf für den Betrieb und den Substanzerhalt sicherzustellen.
6.7 Verordnungsanpassungen zum Paket Schweiz-EU (Bilaterale III), Teil Landverkehr
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung für die Verordnungsanpassungen zum Paket Schweiz-EU (Bilaterale III) im Teil Landverkehr eröffnen. Der Anpassungsbedarf ergibt sich aus dem Verhandlungsergebnis und den relevanten Gesetzesänderungen. Enthalten sind zudem diverse kleinere Verordnungsanpassungen zur punktuellen Weiterentwicklung der rechtlichen Grundlagen im Bereich des öffentlichen Verkehrs.
6.8 Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes (BSG) (in Erfüllung der Mo. Grüter 22.3907)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 – in Umsetzung der Motion Grüter 22.3907 – die Vernehmlassung für die notwendigen Anpassungen des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt (BSG) eröffnen. Dies betrifft die Einbindung der Schiffs- und Schiffsführerdaten in ein Informationssystem für die Verkehrszulassung. Die Anpassungen der Rechtsgrundlagen werden die Digitalisierung der Administration von Schiffsführenden und Schiffen ermöglichen, die interkantonale Zusammenarbeit verbessern sowie die Sicherheit auf Schweizer Gewässern auf hohem Niveau erhalten.
6.9 Totalrevision der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Vernehmlassung zur Totalrevision der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) eröffnen. Mit der Revision sollen neue internationale Vorschriften berücksichtigt und verschiedene Bestimmungen klarer formuliert werden. Im Fokus steht unter anderem der Umgang mit innovativen Wassersportgeräten.
6.10 Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse, Ausgabe 2027
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2027 die Gesamtrevision des Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (SIN) mit weiteren 55 aktualisierten Objektblättern fortführen und die Ausgabe 2027 verabschieden. Bei der Nationalstrassenplanung dienen die Sachplan- Objektblätter des SIN der räumlichen Abstimmung der Infrastrukturvorhaben des Bundes; überdies werden sie für die Plangenehmigung benötigt. Dies erfolgt basierend auf dem im Jahr 2026 verabschiedeten Konzeptteil, der Fortschreibung des Strategischen Entwicklungsprogramms (STEP) Nationalstrasse im Rahmen von Verkehr ’45 und dem zwischenzeitlichen Projektfortschritt von Vorhaben, die vom STEP nicht erfasst sind.
6.11 Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) Serie 22
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Anpassung des bestehenden Objektblattes Bern Belp sowie das neue Objektblatt für Tavanasa verabschieden. Bei der Anpassung des Objektblatts Bern Belp geht es um die Aufnahme des im Flugplatz-Perimeters geplanten Solarparks. Für den bereits bestehenden Heliport Tavanasa wird erstmalig ein Objektblatt erstellt.
6.12 Evaluation der Fernmeldegesetzgebung
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 den zweiten Evaluationsbericht zum Fernmeldegesetz (FMG) genehmigen. Ziel des Evaluationsberichts ist es aufzuzeigen, wie sich der Telekommunikationsmarkt in den letzten drei Jahren entwickelt hat, ob Marktversagen festzustellen ist und ob gegebenenfalls Massnahmen dagegen zu ergreifen sind.
6.13 Verordnungspaket zur Umsetzung der Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG) (in Umsetzung der Mo. Candinas 18.3700, KVF-N 21.3020, Ettlin 21.3095 und KVF-N 21.3458)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Änderung des Luftfahrtgesetzes (LFG) in Kraft setzen und auf den gleichen Zeitpunkt die damit verbundenen Anpassungen in mehreren Verordnungen gutheissen. Die Teilrevision des LFG dient der Umsetzung von vier Motionen (Mo. Candinas 18.3700, Mo. KVF-N 21.3020, Mo. Ettlin 21.3095 und Mo. KVF-N 21.3458) sowie aktuellem gesetzgeberischem Regelungsbedarf. Das damit zusammenhängende Verordnungspaket beinhaltet Änderungen der Luftfahrtverordnung (LFV), der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL), der Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD), der Verordnung über die Sicherheitsuntersuchung von Zwischenfällen im Verkehrswesen (VSZV) sowie der Militärluftfahrtverordnung (MLFV).
6.14 Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG) und Verordnung zum Mobilitätsdateninfrastrukturgesetz (MODIV)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 das Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG) in Kraft setzen und die Verordnung über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIV) verabschieden. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben unter anderem zu den Anforderungen an Daten und Dienste, zur Ausrichtung von Finanzhilfen beim Anschluss an die Mobilitätsdateninfrastruktur und zur Umsetzung des Datenschutzes konkretisiert.
6.15 Änderung der Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die revidierte Schwerverkehrsabgabeverordnung (SVAV) gutheissen. Die Revision folgt auf die Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und beinhaltet insbesondere die Unterstellung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen unter die Schwerverkehrsabgabe.
6.16 Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2027 die Revision der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) gutheissen. In das VTS-Revisionspaket fliesst die Weiterentwicklung der internationalen technischen Vorschriften für Fahrzeuge sowie diverse Bedürfnisse aus Wirtschaft und Kantonen ein. Anpassungen an internationale fahrzeugtechnische Vorschriften dienen der Harmonisierung der schweizerischen mit den EU- und UN-Regelungen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt. Auch dienen diese der Verbesserung der Verkehrssicherheit. Weiter wird mit dem Abbau von technischen Handelshemmnissen dem Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) entsprochen.
Previsto negli obiettivi 2026
Il rapporto di gestione 2026 uscirà nella primavera 2027.
6.1 Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die 2. Auflage des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse verabschieden. Damit gewährleistet der Bundesrat die räumliche Abstimmung der Infrastrukturen der Nationalstrassen mit anderen raumwirksamen Planungen des Bundes, der Kantone und des benachbarten Auslands.
6.2 Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (BBFG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (Breitbandfördergesetz, BBFG) verabschieden. Mit dem Gesetz wird ein befristetes Förderprogramm für den Breitbandinfrastrukturausbau geschaffen, damit Haushalte und Geschäfte in Randregionen eine leistungsfähige, zuverlässige und zukunftssichere Kommunikationsanbindung erhalten.
6.3 Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Botschaft zur Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) verabschieden. Schwerpunkt der Teilrevision bildet die Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Es sollen unter anderem Bestimmungen geschaffen werden, die es ermöglichen, bei Eintreten eines geopolitischen Risikos Massnahmen zur Gewährleistung der Fernmeldeinfrastruktur in der Schweiz zu ergreifen.
6.4 Bundesgesetz über eine Abgabe auf Elektrofahrzeuge und Bundesbeschluss über die Verwendung der Abgabe
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die Botschaft zum geplanten Bundesgesetz über eine Abgabe auf Elektrofahrzeuge und über die Verwendung der Abgabe verabschieden. Mit der zunehmenden Elektromobilität reduzieren sich die Einnahmen aus den Mineralölsteuern kontinuierlich. Die Finanzierung der nationalen Verkehrsinfrastruktur ist daher langfristig nicht mehr sichergestellt. Mit dem neuen Bundesgesetz über eine Abgabe auf Elektrofahrzeuge soll die nachhaltige Finanzierung des «Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds» sowie der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr» gesichert werden.
6.5 Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2028–2031 und Ausbauschritt 2027 für die Nationalstrassen und Verpflichtungskredit
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zur Vorlage zum Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2028–2031, zum Ausbauschritt 2027 für die Nationalstrassen und zum Verpflichtungskredit eröffnen. Darin wird er über den Zustand und die Auslastung der Nationalstrassen berichten sowie über den Stand der Umsetzung der Ausbauschritte und über die geplanten nächsten Ausbauschritte.
6.6 Bericht zum Stand des Ausbaus und zur Weiterentwicklung der Bahn
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zum nächsten Ausbauschritt des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahninfrastruktur (STEP) eröffnen. Vorgelegt werden eine Priorisierung der Bahninfrastrukturprojekte, die im Rahmen von Verkehr ’45 erfolgt, sowie ergänzende Infrastrukturmassnahmen zum langfristigen Angebotskonzept.
6.7 Änderung des Postgesetzes (PG)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Postgesetzes (PG) eröffnen. Die Vorlage bezweckt, die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten in der Schweiz zu modernisieren. Die Grundversorgung soll an die veränderten Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen angepasst werden.
6.8 Änderung des Postorganisationsgesetzes (POG)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Postorganisationsgesetzes (POG) eröffnen. Die Vorlage soll den Tätigkeitsbereich der Post mittels Anpassung des Zweckartikels präzisieren und einen individuellen Rechtsschutz zur Überprüfung der Zweckkonformität der Tätigkeiten einführen. Er öffnung der Vernehmlassung De r Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 in Umsetzung der Motion Grüter 22.3907 die Vernehmlassung für die notwendigen Anpassungen des Bundesgesetzes über die Binnenschifffahrt eröffnen. Dies betrifft die Einbindung der Schiffs- und Schiffsführerdaten in das Informationssystem Verkehrszulassung. Die Anpassungen der Rechtsgrundlagen werden die Digitalisierung der Administration von Schiffsführenden und Schiffen ermöglichen und die interkantonale Zusammenarbeit verbessern sowie die Sicherheit auf Schweizer Gewässern hoch halten. Er öffnung der Vernehmlassung De r Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2026 die Vernehmlassung zur Totalrevision der Binnenschifffahrtsverordnung eröffnen. Mit der Neufassung wird der Text verständlicher, Widersprüche werden beseitigt und neue internationale Vorschriften berücksichtigt. Unter anderem steht der Umgang mit innovativen Wassersportgeräten im Fokus. Verabschiedung De r Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Anpassungen von bestehenden SIL-Objektblättern sowie neue Objektblätter verabschieden. Betroffen sind unter anderem die Flugplätze St. Gallen–Altenrhein, Bressaucourt, Collombey–Muraz. Verabschiedung De r Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2026 die revidierte Schwerverkehrsabgabeverordnung verabschieden. Die Revision folgt auf die Änderung des Schwerverkehrsabgabegesetzes und beinhaltet insbesondere die Unterstellung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen unter die Schwerverkehrsabgabe.
Previsto negli obiettivi 2025Rapporto 2025: parzialmente realizzato
6.1 Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) 2026–2028
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 verabschieden. Beim RPV handelt es sich um den Verkehr innerhalb einer Region sowie zwischen benachbarten Regionen. Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung des RPV, sofern dieser eine sogenannte Erschliessungsfunktion hat. Mit dieser Vorlage sollen die notwendigen Bundesmittel für die Finanzierung des RPV in den besagten Jahren beantragt werden.
Rapporto di gestione
Der Bundesrat hat am 21. Mai 2025 die Botschaft für einen Verpflichtungskredit von knapp 3,4 Milliarden Franken zur Mitfinanzierung des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026–2028 verabschiedet. Der Kredit soll gewährleisten, dass S-Bahnen, Busse, Seilbahnen und Schiffsverbindungen auch künftig funktionieren, obwohl Ticket- und Abo-Einnahmen nur rund die Hälfte der Kosten decken. Mit dem Geld können Betrieb, Unterhalt sowie Investitionen in modernere Züge, Elektrobusse und Infrastruktur- und Informationssysteme sichergestellt werden. Damit unterstützt der Bund zusammen mit den Kantonen ein effizientes und nachhaltiges Verkehrsangebot im regionalen Personenverkehr.
6.2 Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG)
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG) verabschieden. In der Vorlage sollen unter anderem die Anliegen von verschiedenen hängigen Motionen berücksichtigt werden. Diese betreffen die Strafkompetenzen des Bundes (Mo. Candinas 18.3700), das Pilotenalter (Mo. KVF-N 21.3020 und Mo. Ettlin 21.3095) und die Befreiung der Konzessionserteilung an Flughäfen von der öffentlichen Ausschreibungspflicht (Mo. KVF-N 21.3458). In die Vorlage sollen zudem weitere Themen aufgenommen werden, bei denen primär aus aufsichtsrechtlichen Gründen Anpassungsbedarf im LFG besteht.
Rapporto di gestione
Der Bundesrat hat am 12. November 2025 die Botschaft zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG) verabschiedet. Die Revision setzt mehrere parlamentarische Motionen um – sie betrifft unter anderem die strafrechtliche Zuständigkeit bei Flugunfällen, die Altersgrenze für Helikopterpilotinnen und -piloten sowie das Beschaffungswesen für Flughäfen. Zudem sieht die Vorlage vor, den Besitzstand der Flughäfen Zürich und Genf gesetzlich zu verankern und das Prinzip der «Just Culture» in der Zivilluftfahrt auszubauen. Damit schafft der Bund klarere rechtliche Rahmenbedingungen und stärkt Sicherheit, Zuverlässigkeit und Rechtsklarheit im zivilen Luftverkehr.
6.3 Abgabe auf Elektrofahrzeuge
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zum geplanten Bundesgesetz über eine Abgabe auf Elektrofahrzeuge und den Bundesbeschluss über die Verwendung der Abgabe eröffnen. Mit der zunehmenden Elektromobilität reduzieren sich die Einnahmen aus den Mineralölsteuern kontinuierlich. Die Finanzierung der nationalen Verkehrsinfrastruktur ist daher langfristig nicht mehr sichergestellt. Mit dem neuen Bundesgesetz über eine Abgabe auf Elektrofahrzeuge soll die nachhaltige Finanzierung des «Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds» sowie der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr» gesichert werden.
Rapporto di gestione
Der Bundesrat hat am 26. September 2025 die Vernehmlassung zu zwei Varianten für die Besteuerung von Elektrofahrzeugen eröffnet. Damit sollen Halterinnen und Halter von E -Fahrzeugen künftig – analog zu konventionell angetriebenen Fahrzeugen – einen finanziellen Beitrag an die Verkehrsinfrastruktur leisten. Vorgesehen sind entweder eine abgabepflichtige Fahrleistung pro gefahrenem Kilometer oder eine Steuer auf den eingesetzten Ladestrom. Mit diesen Varianten will der Bund das nachlassende Mineralölsteueraufkommen ausgleichen und das bewährte Nutzerprinzip der Finanzierung der Strasseninfrastruktur wahren.
6.4 Zahlungsrahmen Nationalstrassen 2028–2031, Ausbauschritt 2027 für die Nationalstrassen und Verpflichtungskredit
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zur Botschaft zum Zahlungsrahmen für den Betrieb, den Unterhalt und den Ausbau im Sinne von Anpassungen der Nationalstrassen sowie zum Verpflichtungskredit für die Ausbauschritte und grösseren Vorhaben eröffnen. Gleichzeitig berichtet er über den Zustand und die Auslastung der Nationalstrassen, über den Stand der Umsetzung der Ausbauschritte und über die geplanten nächsten Ausbauschritte. Mit den freigegebenen Mitteln soll die Verfügbarkeit und die Sicherheit der Nationalstrassen weiter erhöht und ein Beitrag zur besseren Verträglichkeit des Strassenverkehrs geleistet werden. Zudem wird gewährleistet, dass für Tunnel, Brücken und Beläge in den nötigen Werterhalt investiert werden kann.
Rapporto di gestione
Der Bundesrat konnte die Vernehmlassung im Berichtsjahr nicht eröffnen, da das UVEK die ETH Zürich beauftragt hat, die geplanten Ausbauprojekte aller Verkehrsträger zu überprüfen und zu priorisieren (Verkehr ’45).
6.5 Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) eröffnen. Schwerpunkt der Teilrevision bildet die Sicherheit kritischer Infrastrukturen. Nach dem Vorbild der 5G-Toolbox der EU sollen Bestimmungen geschaffen werden, die es ermöglichen, die Beschaffung, die Errichtung und den Betrieb von Ausrüstungen bestimmter Lieferanten verbieten zu können.
Rapporto di gestione
Die Revision erfolgt in zwei Schritten. Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 die Vernehmlassung zur Änderung des Fernmeldegesetzes (FMG) für «Mobilfunk» eröffnet. Dadurch verzögert sich die Teilrevision des FMG zum Thema «Sicherheit».
6.6 Änderung des Postgesetzes (PG)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Postgesetzes (PG) eröffnen. Die Vorlage bezweckt, die Grundversorgung mit Post- und Zahlungsverkehrsdiensten in der Schweiz zu modernisieren.
Rapporto di gestione
Der Bundesrat konnte die Vernehmlassung nicht im Berichtsjahr eröffnen. Er hat 2025 in einer Aussprache die Eckwerte für eine umfassende Revision der Postgesetzgebung beschlossen. Dadurch verzögert sich die Eröffnung der Vernehmlassung.
6.7 Nächster Ausbauschritt des strategischen Entwicklungsprogramms Eisenbahn- infrastruktur (STEP)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zur Botschaft 2026 zum Ausbau der Eisenbahninfrastruktur eröffnen. Neben ergänzenden Infrastrukturmassnahmen für das überarbeitete Angebotskonzept 2035 werden erste Etappen von Grossprojekten zur Projektierung oder Umsetzung vorgeschlagen.
Rapporto di gestione
Der Bundesrat konnte die Vernehmlassung im Berichtsjahr nicht eröffnen, da das UVEK die ETH Zürich beauftragt hat, die geplanten Ausbauprojekte aller Verkehrsträger zu überprüfen und zu priorisieren (Verkehr ’45).
6.8 Weiterentwicklung der Personenbeförderungskonzession
Der Bundesrat wird im ersten Halbjahr 2025 die Vernehmlassung zur «Weiterentwicklung der Personenbeförderungskonzession» eröffnen. Angepasst werden verschiedene Artikel in der Verordnung über die Personenbeförderung. Dabei handelt es sich um verschiedene Optimierungen sowie um die Anpassung an die laufende Entwicklung der Mobilität. Damit soll vor allem der zunehmenden Verbreitung von On-Demand-Angeboten innerhalb des öffentlichen Verkehr Rechnung getragen werden.
Rapporto di gestione
Der Bundesrat konnte die Vernehmlassung zur «Weiterentwicklung der Personenbeförderungskonzession» nicht eröffnen. Im Rahmen der durchgeführten Vorabklärungen hat sich gezeigt, dass das Geschäft noch nicht reif ist und weitere Abklärungen nötig sind.
6.9 Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Fortschreibung des Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse (Ausgabe 2024), Konzept- und Objektteil, freigeben. Damit gewährleistet der Bundesrat die räumliche Abstimmung der Infrastrukturen der Nationalstrassen mit anderen raumwirksamen Planungen des Bundes, der Kantone und des benachbarten Auslands.
Rapporto di gestione
Der Bundesrat konnte den Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Strasse im Berichtsjahr nicht verabschieden. Durch die Referendumsabstimmung zum Ausbauschritt 2023 im November 2024 verzögerte sich die Fortschreibung des Sachplan um ein halbes Jahr.
6.10 Sachplan Infrastruktur Luftfahrt - Objektblatt Flughafen Zürich
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 über die Anpassungen des SIL-Objektblatts des Flughafens Zürich betreffend Lärmschutz beschliessen. Der Sachplan muss aufgrund eines Entscheids des Bundesverwaltungsgerichtes vom 7. September 2021 überarbeitet werden. Dafür werden die notwendigen und tragbaren Massnahmen ergriffen.
Rapporto di gestione
Der Bundesrat hat am 19. September 2025 die Anpassung des SIL-Objektblatts des Flughafens Zürich genehmigt. Die Überprüfung der Lärmsituation in der Nacht führte zu neuen Vorgaben, um den Nachtfluglärm zu verringern. Dazu gehören unter anderem deutlich erhöhte Gebühren für Starts lauter Langstreckenflugzeuge nach 23 Uhr und Massnahmen zur Verspätungs reduktion sowie der Einsatz leiserer Flugzeuge. Weiter darf eine Erhöhung der planbaren Starts und Landungen nur erfolgen, wenn die zulässigen Lärmimmissionen eingehalten sind. Mit dieser Anpassung soll die nächtliche Lärmbelastung für die Bevölkerung in Flughafennähe spürbar reduziert werden.
6.11 Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) – Serie 20
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 die Serie 20 des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt (SIL) verabschieden. Dieser ist das Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes für die zivile Luftfahrt. Er legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Luftfahrt für die Behörden verbindlich fest. Die SIL Serie 20 betrifft zum Beispiel den Flugplatz Gsteigwiler und Hasenstrick.
Rapporto di gestione
Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2025 die Anpassung der Planungsgrundlagen für die Flugplätze Samedan (GR) und Payerne (VD) genehmigt. Damit werden für Samedan die Voraussetzungen geschaffen, um eine moderne Helikopterbasis zu errichten. Für Payerne sieht die Änderung erweiterte Einsatzzeiten, mehr Flugbewegungen und einen grösseren Perimeter vor, um der zunehmenden Nachfrage nach ziviler Luftfahrt in den Kantonen Freiburg und Waadt gerecht zu werden. Die Anpassung schafft verbindliche Rahmenbedingungen für Infrastruktur, Betriebe und Umwelt- bzw. Raumplanung dieser Flugplätze. Die Genehmigung der beiden SIL-Objektblätter Hasenstrick und Gsteigwiler wurde aufgrund offener Fragen zurückgestellt.
6.12 Revision verschiedener Ausführungsverordnungen des Strassenverkehrsgesetzes im Hinblick auf neue Angebote im berufsmässigen Personentransport (in Umsetzung der Mo. Nantermod 16.3066, Mo. Derder 16.3068 und Mo. Nantermod 17.3924)
Der Bundesrat wird im zweiten Halbjahr 2025 verschiedene Revisionen der Ausführungsverordnungen des Strassenverkehrsgesetzes verabschieden. Die Revisionen erfolgen in Umsetzung der Motionen Nantermod 16.3066 «Taxis, Uber und andere Fahrdienste. Für einen faireren Wettbewerb», Derder 16.3068 «Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes an die neuen Angebote» und Nantermod 17.3924 «Führerausweis. Gleiche Fahrzeuge, gleiche Strassen, gleicher Ausweis». Künftig können Chauffeure, die berufsmässig Personenwagen führen, ihre Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten mit einer mobilen App statt mit einem Fahrtschreiber aufzeichnen. Zudem wird die Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport abgeschafft.
Rapporto di gestione
Der Bundesrat konnte die Vorlage im Berichtsjahr nicht verabschieden, da diese aufgrund der Anforderungen an die Manipulationssicherheit der elektronischen Applikation umfassend überarbeitet werden musste. Die Vernehmlassung wurde im zweiten Halbjahr eröffnet.
Altri oggetti del rapporto di gestione 2025
Bericht «Plangenehmigungsverfahren bei den Eisenbahnen. Bestandsaufnahme und Verbesserungen» (in Erfüllung des Po. Français 22.3231)
Der Bundesrat konnte den Bericht nicht im Berichtsjahr gutheissen, da er die Ergebnisse der Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle zur «Planung von Bahninfrastrukturvorhaben» berücksichtigen möchte.
Bericht «Mehr Verhältnismässigkeit und Augenmass bei Projekten des Substanzerhalts und Unterhalts bei der Bahninfrastruktur» (in Erfüllung des Po. Würth 23.3703)
Der Bundesrat konnte den Bericht im Berichtsjahr nicht gutheissen, da die Zwischenergebnisse auf zusätzliche Analysefelder hinweisen, die Chancen bieten und gemeinsam mit der Branche vertieft werden sollen.
Bericht «Wirksamkeit von Tempo-30-Zonen sowie Auswirkungen des Verzichts auf Fussgängerstreifen in Tempo-30-Zonen» (in Erfüllung des Po. Hurni 21.4146)
Der Bundesrat konnte den Bericht im Berichtsjahr aufgrund fehlender personeller Ressourcen und einer damit einhergehenden Prioritätensetzung nicht verabschieden. Priorisiert wurden die Übernahme der wichtigsten Inhalte bestimmter Normen des «Schweizerischen Verbands der Strassen und Verkehrsfachleute VSS» in die Strassensignalisationsverordnung, die Umsetzung der Mo. Bühler 17 .3952 («Zweisprachige Signalisation auf Autobahnen ermöglichen») sowie das Vorhaben «Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 t».
Bundesgesetz über die Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG)
Der Bundesrat hat am 14. Mai 2025 die Botschaft für ein Gesetz über eine nationale Mobilitätsdateninfrastruktur (MODIG) verabschiedet. Damit schafft er die rechtlichen Grundlagen für die neue Mobilitätsdateninfrastruktur (MODI), mit der Mobilitätsdaten bundeseinheitlich gesammelt, sicher ausgetauscht und genutzt werden können. Die MODI soll unter anderem ein effizienteres Verkehrsmanagement auf Nationalstrassen, Fahrplanauskünfte, Parkleitsysteme, Sharing -Fahrzeuge und Angebote im öffentlichen Verkehr ermöglichen. Mit dem Vorhaben will der Bund die Planung und den Betrieb von Verkehrs - und Mobilitätsangeboten verbessern, die digitale Souveränität der Schweiz stärken und Investitionssicherheit für alle Beteiligten schaffen.
Bundesgesetz über die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastrukturen (BBFG)
Der Bundesrat hat am 14. März 2025 die Vernehmlassung zum neuen Breitbandfördergesetz eröffnet. Die Schweizer Bevölkerung soll möglichst flächendeckend Zugang zu sehr schnellem Internet erhalten. Der Bundesrat will im Rahmen seiner Gigabitstrategie ein Förderprogramm für den Breitbandausbau schaffen und so einem digitalen Stadt-Land-Graben entgegenwirken. Auch trägt das Programm dazu bei, den Rückstand gegenüber dem Ausland beim Ausbau mit Glasfasernetzen aufzuholen. Mit einem befristeten Förderprogramm will er den Breitbandausbau vorantreiben.
Revision der Signalisations- und Lärmschutzverordnung (SSV und LSV) (in Umsetzung der Mo. Schilliger 21.4516)
Der Bundesrat hat am 3. September 2025 die Vernehmlassung über eine Revision der Signalisations- und Lärmschutzverordnung eröffnet. Damit will er die Motion Schilliger 21.4516 zum Erhalt von Tempo 50 auf Hauptverkehrsachsen umsetzen. Innerorts sollen auf stark befahrenen Strassen lärmarme Beläge eingebaut werden, um die Vorgaben der Lärmschutzverordnung einzuhalten. Temporeduktionen aus Lärmschutzgründen können vorübergehend angeordnet werden – bis der lärmarme Belag eingebaut ist und die Lärmbelastung dadurch behoben wird.
Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts bezüglich Anpassungen für Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen
Der Bundesrat hat am 26. September 2025 die Vernehmlassung zur Änderung von vier Verordnungen des Strassenverkehrsrechts eröffnet, mit dem Ziel, Elektro-Nutzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen weitgehend gleichzustellen mit herkömmlichen Lieferwagen bis 3,5 Tonnen. Künftig sollen für leichte E-Lieferwagen in der Schweiz unter anderem folgende Erleichterungen gelten: Wegfall der Fahrtschreiberpflicht im Binnenverkehr, Gleichstellung bei Verkehrsregeln und Signalisierungen, Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 120 km/h sowie Wegfall der Pflicht zur Mitnahme eines Feuerlöschers. Damit will der Bund die Elektromobilität im Lieferverkehr attraktiver und praktikabler machen und so den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge fördern.
Verkehr ’45
Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2025 das Gutachten der ETH Zürich zur Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastrukturen zur Kenntnis genommen. Das Gutachten zeigt auf, welche Bahn-, Strassenund Agglomerationsprojekte bis 2045 fachlich prioritär sind (Verkehr ’45). Auf dessen Grundlage hat der Bundesrat das weitere Vorgehen für die Erarbeitung der nächsten Ausbauschritte festgelegt. Die geplante Bündelung der Ausbauschritte in einer Vernehmlassungsvorlage soll eine gesamtheitlich abgestimmte und finanzierbare Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sicherstellen.
Teilrevision von elf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts (Neues Zulassungsregime Fahrzeuge)
Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2025 die Digitalisierung der Fahrzeugzulassung beschlossen. Mit der Inkraftsetzung per 1. Januar 2026 wird die Zulassung von Motorfahrzeugen mehrheitlich papierlos und vereinfacht. Künftig genügt eine elektronische Übereinstimmungsbescheinigung (eCoC) für neu zugelassene Fahrzeuge, die auf einer europäischen Gesamtgenehmigung basieren. Mit der neuen Regelung profitieren Hersteller, Händler, Importierende, Werkstätten sowie Behörden von deutlich weniger administrativem Aufwand.
Änderung des Postgesetzes (PG) (in Umsetzung der pa. Iv. Bulliard-Marbach 22.423)
Der Bundesrat hat am 15. Oktober 2025 die Erhöhung des jährlichen Bundesbeitrags für die regionale und lokale Presse per 1. Januar 2026 beschlossen und das Postgesetz (PG) entsprechend angepasst. Diese Massnahme ist auf sieben Jahre befristet. Der Beitrag wird um 10 Millionen Franken auf 40 Millionen Franken pro Jahr angehoben. Die zusätzlichen Mittel stärken die indirekte Presseförderung durch höhere Ermässigungen bei der Tageszustellung. Damit wird ein erster Teil der parlamentarischen Initiative Bulliard-Marbach 22.423 «Für eine unabhängige Presse sind die Beträge zur indirekten Förderung anzupassen» umgesetzt. Die Änderung des PG zur Förderung der Frühzustellung von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen kann erst auf einen späteren Zeitpunkt in Kraft treten, da weitere Abklärungen zur Erarbeitung entsprechender Verordnungsbestimmungen nötig sind.
Revision der Postverordnung (VPG)
Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 eine Teilrevision der Postverordnung gutgeheissen. Damit erhält die Schweizerische Post bei der Zustellung von Briefen und Paketen mehr Flexibilität, indem die Vorgaben für die fristgerechte Zustellung auf mindestens 90 Prozent gesenkt werden. Die Zustellanforderungen für abonnierte Tageszeitungen bleiben unverändert. Der Bundesrat verzichtet darauf, wieder den früheren Siedlungsbegriff zu verwenden, den er zuvor in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen hatte. Die Post muss Sendungen auch in Zukunft grundsätzlich in alle ganzjährig bewohnten Häuser zustellen. Zudem wird die Grundversorgung um ein hybrides Zustellsystem ergänzt. Dessen Nutzung ist freiwillig.
Ziele des Bundesrates 2025 ↗ · Geschäftsbericht 2025 des Bundesrates ↗
Previsto, secondo il rapporto di gestione 2024Rapporto 2024: parzialmente realizzato
6.1 Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen 2025–2028
6.2 Teilrevision des Schwerverkehrsabgabegesetzes (SVAG) zur Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA)
6.3 Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (LFG)
6.4 Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) 2026–2028
6.5 Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL)
6.6 Evaluation der Fernmeldegesetzgebung
6.7 Regelung des automatisierten Fahrens
Altri oggetti del rapporto di gestione 2024
Bericht «Anreize des Bundes zur Vereinheitlichung der Tarifstrukturen im öffentlichen Verkehr» (in Erfüllung des Po. Brenzikofer 21.3329)
Der Bundesrat konnte den Bericht im Berichtsjahr nicht gutheissen, da die teilweise umfangreichen Arbeiten der Branche zu den für das Postulat relevanten Projekten «myRIDE» und «integrale Tarif- Governance» mehrheitlich erst im Jahr 2025 vorgesehen sind.
Bericht «Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Redundanz der Fernverkehrs- bahnlinien mit spezifischer Berücksichtigung der Bahnverbindung Lausanne-Genf» (in Erfüllung der Po. Nordmann 21.4366 und Français 21.4518)
Der Bundesrat konnte den Bericht nicht im Berichtsjahr gutheissen, weil als Grundlage für einen fundierten Bericht externe Expertise eingeholt wurde. Dieser Auftrag hat länger gedauert als vorgesehen.
Umsetzung der Standesinitiative 17.304 «Sicherere Strassen jetzt!»
Der Bundesrat hat am 14. Februar 2024 die Vernehmlassung zur Anpassungen verschiedener Verordungen in Umsetzung der Standesinitiative 17 .304 «Sicherere Strassen jetzt!» des Kantons Tessin eröffnet. Diese verlangt, dass Lastwagen und Busse, die nicht über gewisse Assistenzsysteme (z. B. elektronisches Fahrdynamikregelsystem, Notbremsassistenzsystem, Spurhaltewarnsystem) verfügen, die Transitstrassen in den Schweizer Alpen nicht befahren dürfen. Davon sind bestimmte Strecken im Alpengebiet betroffen.
Änderungen des Eisenbahngesetzes
Der Bundesrat hat am 10. April 2024 Änderungen des Eisenbahngesetzes beschlossen und neue Rechtserlasse per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Damit kann die Schweiz an einheitlichen europäischen Zulassungsverfahren für Rollmaterial im internationalen Verkehr teilnehmen. Diese Anpassungen sollen den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr effizienter gestalten und die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene fördern. Die Vorgaben für den barrierefreien Zugang für Menschen mit Beeinträchtigungen bleiben dabei erhalten. Für eine dauerhafte Teilnahme an den europäischen Verfahren ist eine Anpassung des Landverkehrsabkommens Schweiz-EU erforderlich.
Revision der Schiffbauverordnung
Der Bundesrat hat am 10. April 2024 eine Revision der Schiffbauverordnung beschlossen. Diese Anpassung erfolgt, um den wachsenden Anforderungen der Schifffahrtsunternehmen gerecht zu werden, die ihre Fahrzeuge mit modernen, umweltfreundlichen Antrieben ausstatten möchten. Die Verordnung regelt unter anderem den Einbau und die Verwendung von leistungsfähigen Akkus sowie neuen Materialien.
Massnahmen zur Reduktion von Verkehrslärm
Der Bundesrat hat am 16. Oktober 2024 die Anpassung mehrerer Rechtsgrundlagen beschlossen, um übermässigen Fahrzeuglärm einfacher und wirksamer sanktionieren zu können. Die Vorschriften zur vermeidbaren Lärmbelästigung wurden aktualisiert und das Verursachen von unnötigem Lärm mit Auspuffanlagen wurde neu in die Liste der zu vermeidenden Geräusche aufgenommen. Zudem werden die bestehenden Sanktionen verschärft. Der Bundesrat plant auch die Einführung von «Lärmblitzern», um laute Fahrzeuge zu identifizieren, und wird die Machbarkeit weiter vertiefen.
Letto da Fedlex: il programma di legislatura come testo (tedesco, francese, italiano), gli obiettivi e i rapporti di gestione dalla loro versione PDF tedesca. Gli oggetti sono quindi in tedesco. Gli obiettivi 2024 seguono ancora il programma di legislatura 2019–2023 e qui mancano; per il 2024 la pagina mostra gli oggetti che il rapporto di gestione indica come previsti.
Titolo e sommario sono riprodotti come li pubblica il News Service Bund. Non è una pubblicazione ufficiale.
