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Parlamento / Oggetti / 26.4156

26.4156Motionpendente

Nationales Wassermanagementsystem

depositato il 16.09.2026 nella Sessione autunnale 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleEingereicht (16.09.2026)

StaatspolitikSicherheitspolitikWirtschaftUmwelt

Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.

Ancora nessuna decisione di una Camera o di una commissione.

Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um ein nationales Wassermanagementsystem zu ermöglichen der alle wasserverbrauche, fassungen und reserven laufend erfasst.

Alle Kantone sollen verpflichtet werden, ihren gesamte Wasserverbrauch sowie Wasserreserven (Quellen, Grundwasser, usw.) offenzulegen.

Es soll zudem die technische Grundlage für ein Monitoring geschaffen werden, damit sowohl Kantone und als auch der Bund den Verbrauch und die Reserven in nützlicher Frist kennen.

Schliesslich soll der Bundesrat zusammen mit den Kantonen und Gemeinden, eine Strategie vorlegen, wie die Wassernutzung bei Dürre priorisiert werden soll: Trinkwasser, Bewässerung in der Landwirtschaft, Kühlung in der Industrie und Gewässerschutz.

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Im bericht zu Postulat Rieder 18.3610 «Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement. Grundlagenbericht» steht:

"Weder Bund noch Kantone führen eine umfassende Statistik der Wassernutzungen. Der Bund verfügt über Daten zum Wasserverbrauch der öffentlichen Wasserversorgung. Informationen über die Wassernutzung aus Eigenversorgungen, z.B. für die Landwirtschaft sind jedoch nicht vorhanden. Solche Daten wären aber notwendig, um Trends im Wasserverbrauch zu erkennen und Prognosen zu erstellen. Für das regionale Wassermanagement und den Vollzug des Gewässerschutzes durch die Kantone braucht es zudem bessere Wassernutzungsdaten auf regionaler Ebene

Ein regionales Wassermanagement zum Schutz der Ökosysteme und zum frühzeitigen Erkennen und Lösen von Nutzungskonflikten ist zielführend."

Gemäss Landesversorgungsgesetz (LVG) treffen der Bund und die Kantone die nötigen Massnahmen, wenn die Wirtschaft die wirtschaftliche Landesversorgung und die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern nicht gewährleisten kann. Gemäss der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung (VTM) in schweren Mangellagen müssen in einer Mangellage ab dem vierten Tag vier Liter pro Tag und Person bereitgestellt werden. Aufgrund der aktuellen inexistenten Datenlage können die Kantone faktisch nicht wissen, ob sie ihrer Verpflichtung nachkommen. Es fehlen zudem auf allen Ebenen griffige Grundlagen zur Priorisierung der Wassernutzung bei Wasserknappheit, sowie organisatorische Strukturen und interkantonale Abstimmung zur Sensibilisierung und Koordination.

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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi

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