Les contenus sont traduits automatiquement de l’allemand et n’ont pas été vérifiés ; seul l’original allemand fait foi. Les citations des sources figurent dans leur langue d’origine.

Parlement / Objets / 26.4156

26.4156Motionen cours

Nationales Wassermanagementsystem

déposé le 16.09.2026 à la Session d'automne 2026Premier conseil: Conseil nationalEingereicht (16.09.2026)

StaatspolitikSicherheitspolitikWirtschaftUmwelt

Les décisions des conseils et des commissions, dans les termes des Services du Parlement.

Aucune décision d’un conseil ou d’une commission pour l’instant.

Der Bundesrat wird aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um ein nationales Wassermanagementsystem zu ermöglichen der alle wasserverbrauche, fassungen und reserven laufend erfasst.

Alle Kantone sollen verpflichtet werden, ihren gesamte Wasserverbrauch sowie Wasserreserven (Quellen, Grundwasser, usw.) offenzulegen.

Es soll zudem die technische Grundlage für ein Monitoring geschaffen werden, damit sowohl Kantone und als auch der Bund den Verbrauch und die Reserven in nützlicher Frist kennen.

Schliesslich soll der Bundesrat zusammen mit den Kantonen und Gemeinden, eine Strategie vorlegen, wie die Wassernutzung bei Dürre priorisiert werden soll: Trinkwasser, Bewässerung in der Landwirtschaft, Kühlung in der Industrie und Gewässerschutz.

Ce texte n’existe qu’en allemand.

Im bericht zu Postulat Rieder 18.3610 «Wasserversorgungssicherheit und Wassermanagement. Grundlagenbericht» steht:

"Weder Bund noch Kantone führen eine umfassende Statistik der Wassernutzungen. Der Bund verfügt über Daten zum Wasserverbrauch der öffentlichen Wasserversorgung. Informationen über die Wassernutzung aus Eigenversorgungen, z.B. für die Landwirtschaft sind jedoch nicht vorhanden. Solche Daten wären aber notwendig, um Trends im Wasserverbrauch zu erkennen und Prognosen zu erstellen. Für das regionale Wassermanagement und den Vollzug des Gewässerschutzes durch die Kantone braucht es zudem bessere Wassernutzungsdaten auf regionaler Ebene

Ein regionales Wassermanagement zum Schutz der Ökosysteme und zum frühzeitigen Erkennen und Lösen von Nutzungskonflikten ist zielführend."

Gemäss Landesversorgungsgesetz (LVG) treffen der Bund und die Kantone die nötigen Massnahmen, wenn die Wirtschaft die wirtschaftliche Landesversorgung und die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern nicht gewährleisten kann. Gemäss der Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung (VTM) in schweren Mangellagen müssen in einer Mangellage ab dem vierten Tag vier Liter pro Tag und Person bereitgestellt werden. Aufgrund der aktuellen inexistenten Datenlage können die Kantone faktisch nicht wissen, ob sie ihrer Verpflichtung nachkommen. Es fehlen zudem auf allen Ebenen griffige Grundlagen zur Priorisierung der Wassernutzung bei Wasserknappheit, sowie organisatorische Strukturen und interkantonale Abstimmung zur Sensibilisierung und Koordination.

Ce texte n’existe qu’en allemand.

Source : Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consulté le 18.09.2026. Données brutes

Publication non officielle. Les noms, les chiffres et les textes des votes figurent sans modification, tels que les Services du Parlement les publient.