Parlamento / Oggetti / 26.4492
Motion: Fairness und Transparenz bei Mietzinskautionen – Wahlfreiheit stärken und Kickbacks verbieten
depositato il 01.10.2026 nella Sessione autunnale 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleEingereicht (01.10.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
Ancora nessuna decisione di una Camera o di una commissione.
Testo depositato
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen (insbesondere das Obligationenrecht und das Versicherungsaufsichtsgesetz) so anzupassen, dass die Situation von Mieterinnen und Mietern bei der Leistung von Sicherheiten verbessert wird. Dabei sind folgende Punkte umzusetzen:
• Verbot von Kickback-Zahlungen: Es ist Vermietern und Immobilienverwaltungen zu untersagen, für die Vermittlung von Mietkautionsversicherungen Provisionen oder andere finanzielle Vorteile (Kickbacks) von den Versicherungsanbietern entgegenzunehmen.
• Stärkung der Wahlfreiheit: Die freie Wahl des Kautionsanbieters durch die Mieterschaft ist gesetzlich zu garantieren. Vertragliche Klauseln, die Mieter zur Nutzung eines bestimmten Versicherungsanbieters verpflichten, sind als missbräuchlich zu erklären.
• Recht auf Wechsel: Mieterinnen und Mieter müssen das jederzeitige Recht erhalten, während eines laufenden Mietverhältnisses von einer Kautionsversicherung zu einem herkömmlichen Bankdepot (Mietzinskautionskonto) zu wechseln, sofern die Sicherheit vollumfänglich geleistet wird.
• Transparenz- und Aufklärungspflicht: Vermieter müssen bei der Empfehlung einer Versicherung schriftlich über die langfristigen Kostenunterschiede gegenüber einem verzinsten Bankdepot aufklären. Zudem sind Immobilienverwaltungen in diesem Bereich den Transparenzregeln des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu unterstellen...
Questo testo esiste solo in tedesco.
Motivazione
Die aktuelle Praxis belastet Mietende finanziell und schränkt ihre Wahlfreiheit ein. Verwaltungen erhalten jährlich Millionen an Provisionen (Kickbacks bis 100 Fr.) von Versicherern – finanziert über die Mietprämien. Als „Adressvermittler" umgehen sie die VAG-Transparenzpflichten und empfehlen oft nicht das beste, sondern das kooperationsstärkste Produkt.
Trotz fehlender Pflicht üben Verwaltungen wegen der Wohnungsnot Druck aus: Anbieter werden im Mietvertrag vorgeschrieben, Alternativen abgelehnt.
Kautionsversicherungen kosten jährlich 4–5 % der Kautionssumme als nicht rückzahlbare Prämie. Über zehn Jahre summiert sich das oft auf mehr als die Hälfte der ursprünglichen Kautionssumme – reine Kosten ohne Gegenwert. Beim klassischen Bankdepot bleibt das Geld dagegen Eigentum der Mietenden, wird bei Vertragsende zurückerstattet und in der Zwischenzeit verzinst.
Kickback-Verbot und Wechselrecht verhindern, dass Mietende dauerhaft in teuren, primär Versicherern nützenden Lösungen gefangen bleiben.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 30.10.2026. Dati grezzi
Non si tratta di una pubblicazione ufficiale. Nomi, cifre e testi delle votazioni sono riportati senza modifiche, così come li pubblicano i Servizi del Parlamento.
