Parlamento / Oggetti / 26.4560
Abnehmspritzen: Kostenübernahme durch die Grundversicherung begrenzen
depositato il 02.10.2026 nella Sessione autunnale 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleEingereicht (02.10.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
Ancora nessuna decisione di una Camera o di una commissione.
Testo depositato
Der Bundesrat wird beauftragt, die Voraussetzungen für die Vergütung von Arzneimitteln zur Gewichtsreduktion durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) dahingehend anzupassen, dass auch bei Vorliegen gewichtsbedingter Begleiterkrankungen ein Body-Mass-Index (BMI) von mindestens 30 kg/m² Voraussetzung für eine Vergütung ist. Die übrigen geltenden Vergütungsvoraussetzungen und insbesondere strengere BMI-Voraussetzungen bleiben bestehen. Die Vergütung entsprechender Arzneimittel für andere medizinische Indikationen, insbesondere zur Behandlung von Diabetes, bleibt davon unberührt.
Questo testo esiste solo in tedesco.
Motivazione
Die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen kontinuierlich. Auch im Jahr 2027 verteuern sich die Krankenkassenprämien um durchschnittlich 5 Prozent.
Gleichzeitig entwickelt sich mit Arzneimitteln zur Gewichtsreduktion ein neuer und stark wachsender Kostenfaktor. Gemäss dem Bundesrat verursachten solche Arzneimittel im Jahr 2024 Kosten von rund 50 Millionen Franken und laut dem Krankenkassenverband Prioswiss beliefen sich die Kosten dafür im Jahr 2025 bereits auf rund 200 Millionen Franken. Angesichts der zunehmenden Verbreitung dieser Medikamente ist mit einem weiteren Kostenanstieg zu rechnen.
Medikamente wie Wegovy ermöglichen eine erhebliche Gewichtsreduktion und stellen insbesondere bei Adipositas eine neue medizinische Behandlungsmöglichkeit dar. Heute wird Wegovy von der OKP ab einem BMI von 35 vergütet, ohne dass zusätzlich bestimmte gewichtsbedingte Begleiterkrankungen vorliegen müssen. Bei einem BMI von 28 bis unter 35 ist eine Vergütung möglich, wenn bestimmte gewichtsbedingte Begleiterkrankungen vorliegen und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Neu soll die Vergütung durch die OKP grundsätzlich an die etablierte Grenze zwischen Übergewicht und Adipositas geknüpft werden. Diese liegt bei einem BMI von 30 kg/m².
Die bestehenden zusätzlichen Voraussetzungen für eine Vergütung, insbesondere hinsichtlich medizinischer Indikation, Begleiterkrankungen, begleitender Massnahmen sowie Erfolgs-und Abbruchkriterien, bleiben unverändert.
Questo testo esiste solo in tedesco.
Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 29.10.2026. Dati grezzi
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