Parlamento / Oggetti / 26.4602
Transparenz bezüglich der Handelsbeziehungen mit den israelischen Siedlungen
depositato il 02.10.2026 nella Sessione autunnale 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleEingereicht (02.10.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
Ancora nessuna decisione di una Camera o di una commissione.
Testo depositato
Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche in der Schweiz ansässigen juristischen Personen Handelsbeziehungen mit natürlichen oder juristischen Personen in den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet unterhalten. Der Bericht soll ausserdem aufzeigen, mit welchen Sensibilisierungsmassnahmen der Bundesrat die betreffenden juristischen Personen auf die Völkerrechtswidrigkeit ihrer Handelsbeziehungen aufmerksam macht.
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Motivazione
Die Schweiz betrachtet die israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet gemäss offizieller Position als Verstoss gegen das Völkerrecht und fordert deren Räumung. Wirtschaftsbeziehungen mit den Siedlungen oder mit dort tätigen privaten Akteuren tragen zum Fortbestand dieser völkerrechtswidrigen Siedlungen bei.
2012 verabschiedete die Schweiz eine Resolution des UNO-Menschenrechtsrats zur Errichtung einer Ermittlungsmission, die unter anderem die wirtschaftlichen Aspekte der israelischen Besetzung des palästinensischen Gebiets untersuchen sollte. 2013 stellte die Mission in ihrem Bericht fest, dass die privatwirtschaftlichen Beziehungen zu Unternehmen und anderen privaten Akteuren, die ganz oder teilweise am Erhalt und Ausbau der israelischen Siedlungen im besetzten palästinensischen Gebiet beteiligt sind, die Menschenrechte verletzen.
Ausserdem kam der Internationale Gerichtshof in einem Gutachten vom 19. Juli 2024 über die Unrechtmässigkeit der israelischen Besetzung des palästinensischen Gebiets zum Schluss, dass Drittstaaten verpflichtet sind, Massnahmen zu ergreifen, um Investitionen und Handelsbeziehungen, die zur Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Besetzung beitragen, zu verhindern (Abs. 278). Die Direktion für Völkerrecht bestätigte diese Verpflichtung in ihrer Analyse des Gutachtens vom 26. Januar 2025.
Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans 2024–2027 zu den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (Säule II) hat sich der Bundesrat vorgenommen, den Privatsektor über die gesetzlichen Pflichten und internationalen Normen im Bereich der Menschenrechte aktiv zu informieren.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 21.10.2026. Dati grezzi
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