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Parlamento / Oggetti / 26.4667

26.4667InterpellationEDIpendente

Dürfen Schweizer Rinder 2027 wieder in Frankreich auf die Weide?

depositato il 02.10.2026 nella Sessione autunnale 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleEingereicht (02.10.2026)

UmweltLandwirtschaft

Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.

Ancora nessuna decisione di una Camera o di una commissione.

Die Nutzung von grenznahen Weiden in Frankreich betrifft zahlreiche Schweizer Tierhalterinnen und Tierhalter und fast 6000 Tiere. 2026 wurde sie verboten, weil in Frankreich die Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) aufgetreten war. Die Tierhalterinnen und Tierhalter waren dadurch gezwungen, alternative Lösungen zu suchen.

Heute ist die Seuchenlage deutlich besser: In der Nähe der Schweiz sind in letzter Zeit keine neuen Fälle aufgetreten. Die Wiederaufnahme des Grenzweidegangs muss daher jetzt schon für 2027 vorbereitet werden können, sofern die Entwicklung der Seuchenlage es zulässt.

Am 21. August 2026 wurde das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über die Beschlüsse Frankreichs informiert. In der Impfzone II sieht Frankreich Impfungen und Auffrischungsimpfungen bis zum 31. Dezember 2026 vor, während die Impfkampagne in der Schweiz am 30. September endete.

Diese Diskrepanz wirft konkrete Fragen auf betreffend die Voraussetzungen für den Zugang zu den französischen Weiden, die Gültigkeit der Schweizer Impfungen und die Situation der Tiere, die nicht geimpft werden konnten.

Die Tierhalterinnen und Tierhalter müssen ihre Sömmerungssaison mehrere Monate im Voraus organisieren. Eine verspätete Klärung könnte dazu führen, dass die seuchenrechtlichen Fristen nicht eingehalten werden können, wodurch der Weidegang in Frankreich für Schweizer Rinder 2027 erneut gefährdet wäre.

Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

• Das BLV wurde am 21. August 2026 über die Beschlüsse Frankreichs informiert. Welche Informationen in Bezug auf die Nutzung grenznaher Weiden in Frankreich im Jahr 2027 hat es seitdem an die Kantone, die Kantonstierärztinnen und -tierärzte und die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter übermittelt?

• Welche genauen Voraussetzungen gelten für Schweizer Rinder, damit sie im Frühjahr 2027 auf die grenznahen französischen Weiden dürfen? Hat Frankreich bestätigt, dass es die Schweizer Impfungen und deren Gültigkeitsdauer anerkennt?

• Besteht bei der LSD eine Impfpflicht für Rinder, die 2027 auf die französischen Weiden gebracht werden sollen? Falls ja, wie viele Tage vor Beginn des Weidegangs muss die Impfung stattfinden und welche Lösung ist für Kälber und andere Rinder vorgesehen, die 2026 nicht geimpft werden konnten?

• Welche seuchenrechtlichen und administrativen Voraussetzungen gelten für die Rückkehr dieser Tiere in die Schweiz, insbesondere wenn am 1. Juni 2027 allenfalls wieder der Status «seuchenfrei» erlangt wird?

• Bis wann spätestens werden diese Vorschriften erlassen und wann werden die Tierhalterinnen und Tierhalter definitiv darüber informiert, damit diese die Saison 2027 planen können?

Questo testo esiste solo in tedesco.

Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 29.10.2026. Dati grezzi

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