Parlamento / Oggetti / 26.7310
Wertebasiertes Handeln in der Sicherheitspolitischen Strategie verankern
depositato il 01.06.2026 nella Sessione estiva 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (08.06.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 08.06.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
Die Sicherheitspolitische Strategie 2026 betont die Exportfähigkeit der Rüstungsindustrie als Sicherheitsinteresse. Friedensorganisationen halten entgegen, dass ein restriktives Kriegsmaterialgesetz gemäss humanitärer Tradition der Schweiz eine Sicherheitsgarantie ist und nicht aufgrund von Profitinteressen der Rüstungsindustrie gelockert werden darf. Wie stellt der Bundesrat sicher, dass wertebasiertes Handeln in der Strategie verankert und bei der Umsetzung Vorrang vor Rüstungsexporten hat?
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Parere del Consiglio federale
Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht und die humanitäre Tradition der Schweiz sind Werte und Merkmale der Schweiz, die in die Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage der Sicherheitspolitischen Strategie 2026 eingeflossen und explizit erwähnt sind.
Gleichzeitig halten die Vernehmlassungsvorlage und die Rüstungspolitische Strategie des Bundesrates fest, dass eine eigenständige Rüstungsindustrie in der Schweiz eine wichtige Grundlage für die Verteidigungsfähigkeit der Armee ist. Für ihr wirtschaftliches Überleben ist die Schweizer Rüstungsindustrie aufgrund des kleinen heimischen Marktes jedoch zwingend auf Exporte angewiesen.
Die aktuelle Revision des Kriegsmaterialgesetzes trägt diesen sicherheitspolitischen Überlegungen, aber auch aussen- und neutralitätspolitischen, und damit auch humanitären Überlegungen, Rechnung. Die neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz werden eingehalten. Dies bedeutet, dass die Schweiz die Parteien eines internationalen, bewaffneten Konflikts militärisch nicht unterstützt.
Die Vernehmlassung zur Sicherheitspolitischen Strategie 2026 endete am 31. März 2026. Der Bundesrat möchte der Auswertung der Vernehmlassung nicht vorgreifen und wird nach Kenntnisnahme der Ergebnisse über das weitere Vorgehen entscheiden.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi
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