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Parlamento / Oggetti / 26.7608

26.7608Fragestunde. FrageEJPDliquidato

Widerrechtliche Rechtsberatung durch das SEM

depositato il 10.06.2026 nella Sessione estiva 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (15.06.2026)

StaatspolitikGerichtswesenMigration

Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.

  1. 15.06.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda

Diese Woche wurde publik, dass das SEM einer afghanischen Frau, deren Asylgesuch zuvor abgelehnt wurde, geraten hat, Ihre Beschwerde vor Verwaltungsgericht zurückzuziehen mit der Aussicht, aufgrund der Praxisänderung für Asylbewerberinnen aus Afghanistan mit einem erneuten (Mehrfach-) Gesuch Asyl zu erhalten. Auch in weiteren Teilen ist die bundesgerichtliche Kritik am Vorgehen des SEM vernichtend. Wie beurteilt der Bundesrat diese Einmischung der Vorinstanz in ein hängiges Beschwerdeverfahren?

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Der Bundesrat verweist auf seine Antworten zur Motion Rutz 23.4241 «Korrektur der Praxisänderung in Bezug auf Asylgesuche von Afghaninnen», wo er zur Einzelfallprüfung betreffend Asylgesuchen von Afghaninnen ausführlich Stellung genommen hat. Die Asylpraxis betreffend Frauen aus Afghanistan ist in ganz Europa etabliert. So hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 4. Oktober 2024 entschieden, dass Geschlecht und Staatsangehörigkeit ausreichen, um Frauen aus Afghanistan als Flüchtlinge anzuerkennen – und teilt damit die Einschätzung des Staatssekretariats für Migration (SEM) in Bezug auf die menschenrechtsverletzende Situation der Frauen in Afghanistan. Der EuGH verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU nicht zu einer Einzelfallprüfung. Das SEM führt hingegen weiterhin eine Einzelfallprüfung durch und sieht keine Veranlassung, diese Praxis zu ändern. Die Schweiz trägt damit der verheerenden sowie sich kontinuierlich verschlechternden Situation der Frauen in Afghanistan Rechnung.

Der Bundesrat äussert sich nicht zu Einzelfällen. Er hält jedoch Folgendes fest: Wenn eine Person ein Folgegesuch beim SEM einreicht, aber gleichzeitig noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hängig ist, informiert das SEM die Person sowie das Bundesverwaltungsgericht darüber, dass gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zuerst der Ausgang des Beschwerdeverfahrens abgewartet werden muss, bevor ein allfälliges Folgegesuch an die Hand genommen werden kann. Zum Ausgang des Folgeverfahrens wird – entgegen den in der Frage gemachten Aussagen – dabei nie antizipierend Stellung genommen.

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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 18.09.2026. Dati grezzi

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