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Parlamento / Oggetti / 26.7754

26.7754Fragestunde. FrageEDIliquidato

Gründe für den Rückzug von Pflanzenschutzmitteln: Wann sorgt der Bundesrat endlich für endlich Transparenz?

depositato il 16.09.2026 nella Sessione autunnale 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (21.09.2026)

UmweltLandwirtschaft

Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.

  1. 21.09.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda

Auf meine Frage 26.7596 antwortete der Bundesrat im Juni, es werde geprüft, «ob in den Fachanwendungen in Zukunft auch die Gründe für den Rückzug [eines Pflanzenschutzmittels] erfasst werden können». - Was spricht gegen diese Transparenz im Bereich Pestizide? - Wann kann mit dem Ergebnis der Prüfung und einer allfälligen Erfassung gerechnet werden? - Wie viele Pestizide wurden in den letzten 5 Jahren – trotz vorherigem Rückzug - mittels Notfallzulassungen wieder zur Anwendung genehmigt?

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1. und 2. Der Bundesrat begrüsst die Transparenz beim Rückzug von Pflanzenschutzmitteln. Die Gründe für den Rückzug einer Zulassung werden bisher jedoch nicht strukturiert in einer Form erfasst, die eine automatisierte statistische Auswertung ermöglicht. Eine nachträgliche Ermittlung der Gründe erfordert die manuelle Prüfung der einzelnen Dossiers. Wie in der Antwort auf die Frage 26.7596 ausgeführt, prüft das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, ob die Rückzugsgründe künftig strukturiert in den Fachanwendungen erfasst werden können.

Diese Prüfung und eine allfällige technische Umsetzung sind aufwändig und bedingen eine Weiterentwicklung der Fachanwendungen. Ein konkreter Zeitpunkt für die Umsetzung kann deshalb derzeit noch nicht genannt werden.

3. In den letzten fünf Jahren wurden acht Pflanzenschutzmittel im Rahmen von Notfallzulassungen für bestimmte Anwendungen befristet zugelassen, deren reguläre Zulassung zuvor zurückgezogen wurde oder ausgelaufen war. Eine Notfallzulassung stellt keine erneute reguläre Zulassung dar, sondern gilt zeitlich befristet für die jeweils festgelegten Anwendungen.

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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 22.09.2026. Dati grezzi

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