Parlamento / Oggetti / 26.7788
Neue Zahlungsmittel benachteiligen einen Teil der Bevölkerung unverhältnismässig
depositato il 16.09.2026 nella Sessione autunnale 2026Prima Camera: Consiglio nazionaleErledigt (21.09.2026)
Iter nelle Camere
Le decisioni delle Camere e delle commissioni, nei termini dei Servizi del Parlamento.
- 21.09.2026Consiglio nazionaleRisposta scritta alla domanda
Testo depositato
BR Rösti sagte im StR am 10.6.24 bei der Behandlung der Motion Weichelt 23.4276 : "Die Transportunternehmen müssen sicherstellen, dass Menschen, die nur mit Bargeld zahlen können oder wollen, nicht unverhältnismässig benachteiligt werden." Im Kanton GR wehren sich ältere Personen, Menschen mit einer Beeinträchtigung, Eltern, dass sie den ÖV nicht mehr benutzen können, schwarz fahren müssen, von Dorf zu Dorf laufen, auch die öffentlichen Toiletten nicht mehr nutzen können. Was unternimmt der BR?
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Parere del Consiglio federale
Durch die Digitalisierung im öffentlichen Verkehr können die Transportunternehmen kostengünstiger produzieren und neue, anwenderfreundliche Angebote entwickeln.
Die zunehmende Digitalisierung führt aber auch zu Veränderungen, die insbesondere für Personen ohne Smartphone oder mit eingeschränkten Zahlungsmöglichkeiten anspruchsvoll sein können. Es ist deshalb dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen, dass der öffentliche Verkehr für alle zugänglich bleibt.
Die Tarifhoheit liegt in der Zuständigkeit der Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) achtet in seiner Aufsichtsfunktion darauf, dass die Transportunternehmen ihr Angebot diskriminierungsfrei gestalten. Dazu gehört, dass Reisende ohne Smartphone nicht unverhältnismässig benachteiligt werden dürfen. So können auch in Zukunft Produkte wie das GA oder das Halbtaxabo ohne Smartphone erworben werden. Die Branche erarbeitet zurzeit eine Lösung, welche den Umgang mit sogenannten «Non-Digitals» sowie «anonym Reisenden» regelt. Im Schreiben vom 13. Juli 2026 an die öV-Branche hat das BAV detailliert ausgeführt, welche Anforderungen die Vertriebskanäle erfüllen müssen, damit sie nicht als diskriminierend gelten. Die von der Branche im Dezember 2025 eingeführte öV-Prepaid-Karte wird dabei als genügend erachtet. Hingegen erwartet der Bundesrat, dass an bedienten Schaltern und an anderen geeigneten Bezugsstellen die Reisenden Tickets und die öV-Prepaid-Karte mit Bargeld kaufen bzw. aufladen können.
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Fonte: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, consultato il 22.09.2026. Dati grezzi
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