Ständemehr: Das Vertragspaket gehört Volk und Kantonen vorgelegt
Bern einfach, Folge vom 30.09.202615:07–20:51 · 6 Min.
Meinung von Bern einfach · verdichtet vom Redaktor
Der Ständerat entscheidet über drei Varianten, wie die Rahmenverträge dem Volk vorgelegt werden. Der Bundesrat will nur das fakultative Referendum. Weil die Verträge Institutionen, politische Abläufe und Rechte der Kantone verändern, braucht es das Ständemehr.
Das fakultative Referendum bedeutet, dass überhaupt nur abgestimmt wird, wenn Unterschriften gesammelt werden. Bei einer Vorlage mit Verfassungsrang ist das zu wenig. Die zweite Variante ist ein obligatorisches Referendum sui generis, also eine freiwillige Unterstellung, wie sie schon mehrmals gewählt wurde.
Die dritte Variante kommt aus der Staatspolitischen Kommission und geht auf Andrea Caroni zurück. Sie ist juristisch die saubere Lösung: Weil Freizügigkeit und Familiennachzug ausgedehnt werden, steht das Paket im Widerspruch zu Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung, der mit der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt wurde und neue Verträge untersagt, die die Zuwanderung ausdehnen. Ob die Zahl der Betroffenen gross oder klein ist, spielt dabei keine Rolle.
Nötig wäre deshalb eine Verfassungsänderung, und diese unterliegt dem obligatorischen Referendum mit Ständemehr. Voraussichtlich nimmt der Ständerat beide Varianten an und überlässt den Entscheid dem Nationalrat. Wer die Verträge will, könnte den nie umgesetzten Verfassungsartikel offen zur Streichung stellen, statt ihn zu umgehen.
Dass einzelne Kantonsvertretungen, etwa aus Neuchâtel, auf das Ständemehr verzichten wollen, ist schwer nachvollziehbar. Gerade die kleineren und die welschen Kantone haben vom Ständemehr stets profitiert.
Fakultatives referendum heisst dass wenn niemand Unterschriften sammelt gar niemand darf abstimmen.
Was schwur.ch dazu hat
- VorlageBilaterale IIIDie Vorlage, über deren Abstimmungsform entschieden wird
- GremiumStänderatDer Rat, der über die Varianten entscheidet
- GremiumBUNDESRATSchlägt das fakultative Referendum vor
- GremiumStaatspolitische Kommission StänderatAus ihr kommt die dritte Variante
- PersonAndrea CaroniUrheber der Variante mit Verfassungsänderung
- PersonBaptiste HurniKantonsvertretung, die auf das Ständemehr verzichten will
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