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OpinionTexte : Allemand

Ständemehr: Das Vertragspaket gehört Volk und Kantonen vorgelegt

Bern einfach, épisode du 30.09.202615:07–20:51 · 6 min

Opinion de Bern einfach · condensée par le Redaktor

Der Ständerat entscheidet über drei Varianten, wie die Rahmenverträge dem Volk vorgelegt werden. Der Bundesrat will nur das fakultative Referendum. Weil die Verträge Institutionen, politische Abläufe und Rechte der Kantone verändern, braucht es das Ständemehr.

Das fakultative Referendum bedeutet, dass überhaupt nur abgestimmt wird, wenn Unterschriften gesammelt werden. Bei einer Vorlage mit Verfassungsrang ist das zu wenig. Die zweite Variante ist ein obligatorisches Referendum sui generis, also eine freiwillige Unterstellung, wie sie schon mehrmals gewählt wurde.

Die dritte Variante kommt aus der Staatspolitischen Kommission und geht auf Andrea Caroni zurück. Sie ist juristisch die saubere Lösung: Weil Freizügigkeit und Familiennachzug ausgedehnt werden, steht das Paket im Widerspruch zu Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung, der mit der Masseneinwanderungsinitiative eingeführt wurde und neue Verträge untersagt, die die Zuwanderung ausdehnen. Ob die Zahl der Betroffenen gross oder klein ist, spielt dabei keine Rolle.

Nötig wäre deshalb eine Verfassungsänderung, und diese unterliegt dem obligatorischen Referendum mit Ständemehr. Voraussichtlich nimmt der Ständerat beide Varianten an und überlässt den Entscheid dem Nationalrat. Wer die Verträge will, könnte den nie umgesetzten Verfassungsartikel offen zur Streichung stellen, statt ihn zu umgehen.

Dass einzelne Kantonsvertretungen, etwa aus Neuchâtel, auf das Ständemehr verzichten wollen, ist schwer nachvollziehbar. Gerade die kleineren und die welschen Kantone haben vom Ständemehr stets profitiert.

Fakultatives referendum heisst dass wenn niemand Unterschriften sammelt gar niemand darf abstimmen.
tiré de l’émission, 15:30 · Écouter ↗

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