Parlament / Geschäfte / 16.3632

16.3632PostulatEJPDerledigt

Evaluation des Electronic Monitoring

eingereicht am 30.08.2016 in der Herbstsession 2016Erstrat: StänderatErledigt (21.09.2026)

Strafrecht

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 14.12.2016StänderatAnnahme
  2. 21.09.2026StänderatAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006

Am 1. Januar 2018 werden die Änderungen des Sanktionenrechts (12.046) in Kraft treten, womit die Vollzugsbehörden die Möglichkeiten zum Einsatz des Electronic Monitoring erhalten. Der Bundesrat wird beauftragt, die Praxiserfahrungen mit dem Electronic Monitoring während den ersten drei Jahren seit Inkraftsetzung des Sanktionenrechts zu evaluieren und anschliessend einen Bericht vorzulegen. Es ist insbesondere zu prüfen, ob die Erfahrungen eine Ausweitung des Einsatzbereichs des Electronic Monitoring nahelegen.

Die RK-S steht dem Einsatz des Electronic Monitoring grundsätzlich positiv gegenüber und teilt in diesem Punkt die Haltung des Kantons Basel-Landschaft, der in seiner Standesinitiative eine Ausweitung des Anwendungsbereichs fordert (Standesinitiative Basel-Landschaft 15.315, "Ausweitung des Electronic Monitoring (elektronische Fussfessel)"). Die Kommission möchte die Frage der Ausweitung des Anwendungsbereichs jedoch erst vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit dem geänderten Sanktionenrecht prüfen.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 22.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.