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18.3512MotionEDIerledigt

Recht auf einen Medikationsplan zur Stärkung der Patientensicherheit

eingereicht am 13.06.2018 in der Sommersession 2018Erstrat: StänderatErledigt (11.06.2026)

Gesundheit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 18.09.2018StänderatAnnahme
  2. 07.03.2019NationalratAnnahme
  3. 12.03.2026NationalratAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 25.074
  4. 11.06.2026StänderatAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 25.074

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Rechtsgrundlage zu unterbreiten, die für die Patientinnen und Patienten ein Anrecht schafft, einen elektronischen oder gedruckten Medikationsplan zu erhalten, sofern sie drei oder mehr Arzneimittel gleichzeitig einnehmen.

Viele mehrfach und chronisch kranke Menschen, darunter viele ältere Patientinnen und Patienten, müssen gleichzeitig mehrere Medikamente einnehmen. Die sogenannte Polymedikation birgt das Risiko von Nebenwirkungen und Interaktionen.

Bei einem Arztbesuch, einem Eintritt in ein Spital oder ein Pflegeheim liegen die Informationen zu den Arzneimitteln oft nicht rechtzeitig oder nicht vollständig vor. Ein aktueller, umfassender Medikationsplan ist eine Voraussetzung für systematische Medikationschecks und die Erhöhung der Patientensicherheit. Sind alle Medikamente bekannt, so können sich die behandelnden Medizinalpersonen entscheiden, ob die Zahl der Arzneimittel für die Basistherapie vermindert werden kann und ob es verträglichere Kombinationen oder Substitutionsmöglichkeiten gibt.

Für die Patientinnen und Patienten soll ein Anrecht geschaffen werden, einen Medikationsplan zu erhalten. Voraussetzung ist, dass sie mindestens drei oder mehr systemisch wirkende Arzneimittel über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen einnehmen.

Medikationsfehler gehören nach wie vor zu den häufigsten Behandlungsfehlern im Gesundheitswesen. Sie führen zu zahlreichen Spitaleintritten, die mit hohen Kostenfolgen verbunden sind. Ein Medikationsplan, der in elektronischer oder in gedruckter Form verteilt werden kann, ist eine wichtige qualitätssichernde Massnahme und trägt dazu bei, vermeidbare Fehler zu verhindern. Ein gedruckter Medikationsplan muss einen lesbaren Barcode enthalten, sodass die Daten eingelesen und elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Es wird vertieft zu prüfen sein, wie die Polymedikation adäquat gewährleistet werden kann, dies auch im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Patientendossiers.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.