Parlament / Geschäfte / 21.4073
Tierische Eiweisse nicht mehr vernichten
eingereicht am 22.09.2021 in der Herbstsession 2021Erstrat: NationalratErledigt (24.09.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 17.12.2021NationalratAnnahme
- 30.05.2022StänderatAnnahme
- 21.09.2026StänderatAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
- 24.09.2026NationalratAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 26.006
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, unter Einbezug der Akteure der Wertschöpfungskette und der Konsumenten, rasch die nötigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit die tierischen Eiweisse aus Schlachtnebenprodukten von Schweinen und Hühnern wieder als Futtermittel für allesfressende Nutztiere verwendet werden können.
Begründung
Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Frage der Wiederverwertung von tierischen Proteinen in der Nutztierfütterung zu prüfen (siehe 21.7737). In der EU sind die Regelungen für die Rückführung von verarbeiteten tierischen Proteinen aus Schlachtnebenprodukten von Schweinen und Geflügel in die Fütterung angepasst worden. Aufgrund der bestehenden Äquivalenz im Bereich des Veterinärrechtes, sind auch in der Schweiz die entsprechenden Anpassungen so rasch als möglich vorzunehmen und umzusetzen. Bei der Einführung des Verbotes ist die Schweiz der EU gefolgt. Daher ist auch jetzt wieder angezeigt, die Anpassungen rechtzeitig vorzunehmen, damit keine Wettbewerbsnachteile entstehen. Selbstverständlich muss bei der Neuregelung die Lebensmittelsicherheit gewährleistet sein.
Die Vernichtung dieser hochwertigen Proteine ist zu beenden. Die Rückführung eines möglichst grossen Teils der aus Schlachtnebenprodukten hergestellten Proteine in die Fütterung von allesfressenden Nutztieren reduziert die Importe von pflanzlichen Eiweissträgern und schont damit die Ressourcen.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 24.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
