Parlament / Geschäfte / 22.4253
Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+
eingereicht am 10.10.2022 in der Wintersession 2022Erstrat: StänderatBerichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor (01.04.2026)
Weg durch die Räte
Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.
- 13.12.2022StänderatAnnahme
- 08.03.2023NationalratAnnahme
- 10.06.2026NationalratAbschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts 25.079
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, bis spätestens Ende 2025 unter Beizug von Fachexperten und Stakeholdern eine angepasste Vorlage für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auszuarbeiten. Mit der Vorlage soll namentlich die Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten sowie das Unternehmertum gestärkt werden.
Begründung
Der Bundesrat hat dem Parlament im Rahmen des Berichts zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik vom 22. Juni 2022 empfohlen, die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts soll von der AP22+ zu entkoppeln. So sollen Umfang und Komplexität der AP22+ reduziert und die verbleibenden Teile der AP22+ zügig beraten werden zu können. Die WAK-S ist am 27. Juni 2022 dieser Empfehlung gefolgt und ist entsprechend auf die im Rahmen der AP22+ vorgeschlagene Teilrevision des Landwirtschaftsgesetzes eingetreten. Gleichzeitig hat sie Nichteintreten zur Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts beschlossen. Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, gewisse Aspekte des bäuerlichen Bodenrechts unter Einbezug von Fachexperten und Stakeholdern nochmals fundiert zu prüfen und zu diskutieren, eine angepasste Vorlage auszuarbeiten und diese als eigenständiges Geschäft dem Parlament zu unterbreiten. Im Fokus des Auftrages steht neben dem Selbstbewirtschaftungsprinzip, der Position der Ehegatten auch die Stärkung des Unternehmertums. Dabei sollen insbesondere die Rahmenbedingungen für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und für wirtschaftliche Betriebsstrukturen verbessert werden.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten
Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.
