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24.3770MotionUVEKerledigt

Fernverkehr nach Lyon vorantreiben

eingereicht am 14.06.2024 in der Sommersession 2024Erstrat: NationalratErledigt (19.06.2026)

WirtschaftVerkehr

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 19.06.2026KommissionAbgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt

Der Bundesrat wird beauftragt, direkte Anschlüsse nach Lyon im Fahrplan 2025 aufzunehmen.

Lyon ist ein entscheidender Knotenpunkt, welcher der Schweiz Zugang zum europäischen Hochgeschwindigkeitsnetz verschafft und somit konkurrenzfähige Verbindungen, beispielsweise nach Barcelona, ermöglicht.

Für eine bessere Verbindung nach Lyon bestehen momentan keine öffentlichen Pläne, obwohl diese Verbindung den Anschluss an das TGV-Netz und somit an Fernverkehrsverbindungen nach Frankreich und Spanien erheblich verbessern würde. Angesichts des Wettbewerbs mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem Flugverkehr und dem Individualverkehr, ist es entscheidend, dass die Bahn eine konkurrenzfähige und attraktive Alternative bietet. Schnelle und bequeme Zugverbindungen können dazu beitragen, mehr Reisende von der Bahn zu überzeugen.

Der Bundesrat hat Ende April 2024 zwei Absichtserklärungen zugestimmt, die einerseits den Ausbau des Schienengüterverkehrs am linken Rheinufer und andererseits die strategische Entwicklung der schweizerisch-französischen Bahnverbindungen zum Inhalt haben. Diese Absichtserklärungen sollen von den Verkehrsministern beider Länder noch im Laufe dieses Jahres unterzeichnet werden.

Eine dieser Erklärungen ist unter anderem auf die Untersuchung des Entwicklungspotenzials der grenzüberschreitenden Bahnlinie Genf–Lyon ausgerichtet. Ziel dieser Analysen ist es, die notwendigen Grundlagen zu schaffen, um Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Bahnverbindungen zwischen der Schweiz und Frankreich treffen zu können. Dadurch soll der Austausch der beiden Länder im Rahmen einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Mobilität gefördert werden.

Der Bundesrat erwartet, dass diese Überlegungen, an denen auch die regionalen Akteurinnen und Akteure, die betroffenen Schweizer Kantone und die angrenzenden Regionen Frankreichs mitwirken, in die Festlegung der erforderlichen Massnahmen münden.

Kurzfristige Anpassungen des Bahnangebots zwischen der Schweiz und Lyon für das Jahr 2025 liegen nicht in der Kompetenz des Bundesrates.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ablehnung

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.