Parlament / Geschäfte / 24.476

24.476Parlamentarische InitiativeUVEKoffen

Jede Kilowattstunde erneuerbare Energie zählt

eingereicht am 20.12.2024 in der Wintersession 2024Erstrat: NationalratIn Kommission des Nationalrats (21.08.2026)

UmweltEnergie

  • GesetzgebungZugeordnet nach Regel: Eine parlamentarische Initiative: ein Erlassentwurf aus dem Parlament selbst.

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 23.02.2026UREK-NFolge geben (Erstrat)
  2. 20.08.2026UREK-SZustimmung zum Beschluss der Kommission des Erstrates (Zweitrat)

Mit einer Anpassung des Energiegesetzes, insbesondere der Artikel 26 und 29a, soll die Möglichkeit geschaffen werden, die im Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (21.047) festgelegten Ziele für die Stromproduktion zu erreichen.

Im Energiegesetz sind als Ziele für die Nettoproduktion aus Wasserkraft für das Jahr 2035 37,9 TWh und für das Jahr 2050 39,2 TWh festgelegt. Laut der Studie des BFE zum Wasserkraftpotenzial der Schweiz (2019) bestand unter den damals geltenden Rahmenbedingungen bei der damaligen Produktion von 36,14 TWh ein Ausbaupotenzial von 2,26 TWh. Das gesamte Potenzial betrug folglich 38,4 TWh. Um das im Energiegesetz für das Jahr 2050 festgelegte Ziel zu erreichen, braucht es daher ein zusätzliches Potenzial von 800 GWh.

Um diese Lücke zu schliessen, müssen alle Wasserkraftwerke, auch die Kleinwasserkraftwerke, gleich behandelt werden. Dieses Potenzial wurde laut der Studie aufgrund des damals geltenden neuen Energiegesetzes erheblich verkleinert. Gleichzeitig entsteht so ein grösserer Handlungsspielraum bei der Abwägung zwischen den Interessen konkreter Wasserkraftprojekte und von Restwassersanierungen, was auch den Fliessgewässern zugute kommen dürfte.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 18.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.