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25.4167MotionEFDoffen

Straffung der auf die verschiedenen Departemente verteilten Dienststellen des Bundes

eingereicht am 25.09.2025 in der Herbstsession 2025Erstrat: NationalratZugewiesen an die behandelnde Kommission (23.06.2026)

StaatspolitikBeschäftigung und Arbeit

Die Beschlüsse der Räte und Kommissionen, im Wortlaut der Parlamentsdienste.

  1. 19.12.2025KommissionBekämpft. Diskussion verschoben
  2. 02.06.2026NationalratAnnahme

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, um Synergien zu verbessern und die Zentralisierung von heute auf verschiedene Departemente aufgeteilten Dienstleistungen zu fördern, z.B. in den Bereichen Finanzen, Personal, Übersetzungen und IT-Support, mit dem Ziel, die ständig steigenden Kosten der Bundesverwaltung zu senken.

Die Bundesverwaltung wächst und wächst und zählt heute fast 40'000 Vollzeitstellen (VZÄ), die rund 6 Milliarden Franken pro Jahr kosten. Noch vor zehn Jahren waren es 4.000 VZÄ weniger. Gleichzeitig nehmen auch die Mandate an externe Beraterinnen und Berater zu, was zu jährlichen Ausgaben von rund 180 Millionen Franken führt.

Diesem stetigen Wachstum der Verwaltung und der damit verbundenen Kosten ist Einhalt zu gebieten.

Festzustellen ist, dass verschiedene Funktionen derzeit auf verschiedene Departemente verteilt sind und zentralisiert werden könnten, wenn der Föderalismus oder die Notwendigkeit, Bundesarbeitsplätze in Randregionen zu erhalten, dem nicht entgegenstehen.

Ein solcher Prozess würde Synergien und Skaleneffekte ermöglichen. Insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, Personal, Übersetzungen und IT-Support gibt es umfangreiche Optimierungsmöglichkeiten. Das Programm SUPERB zur IT-Modernisierung der Bundesverwaltung, das sich auf die Supportprozesse (Personal, Finanzen, Logistik, Beschaffung, Immobilien usw.) konzentriert, könnte in dieser Hinsicht eine solide operative Grundlage bieten.

Der Bundesrat teilt das Anliegen der Motion. Mit dem Entlastungspaket 2027 hat er in den Bereichen Finanzen, Informatik, Personal, Beschaffungen und Übersetzungen bereits Entlastungsmassnahmen, darunter Zentralisierungen, beschlossen. Diese Massnahmen werden grossmehrheitlich bis 2028 umgesetzt sein. Der Bundesrat wird zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung des Departementalprinzips über weitere Querschnittsmassnahmen und Zentralisierungen entscheiden.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Annahme

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern, abgerufen am 19.09.2026. Rohdaten

Keine amtliche Veröffentlichung. Namen, Zahlen und die Texte der Abstimmungen stehen unverändert so, wie die Parlamentsdienste sie veröffentlichen.